Der Konflikt um die Corona- Soforthilfen hält an: Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut nennt erstmals einen Zeitplan, wie sie mit den strittigen Fällen umgehen will.
Der Streit um die Corona-Soforthilfen, die laut dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig von der L-Bank zurückgeforderten wurden, wird die Landesregierung sicher noch bis zum Ende ihrer Legislatur beschäftigen – und die Nachfolgeregierung vermutlich auch noch. Es geht insbesondere um 62 200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Hilfeempfängern zurückverlangt hat. Dieses Geld steht nach dem breit vertretenen Willen der Landtagsfraktionen tatsächlich den Kleinbetrieben und Selbstständigen zu.
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