Niemand kann ernstlich ein Interesse daran haben, den Status quo in der Drogenpolitik beizubehalten, meint Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.
Es kann sehr gut sein, dass sich die Cannabis-Legalisierung für Erwachsene noch bis in den Herbst hinein verzögert. Die Bundesländer, und zwar weitgehend unabhängig von der Zusammensetzung ihrer Regierungen, versuchen über den Bundesrat das Projekt der Ampelregierung auf die lange Bank zu schieben.
Die Motivlagen sind dabei höchst unterschiedlich. Manche Einwände sind bedenkenswert, mache dagegen überhaupt nicht. Von sachlichen Erwägung am weitesten entfernt ist die Rolle Bayerns. Markus Söder macht gar keinen Hehl daraus, dass er eine Totalblockade will. Eine liberale Drogenpolitik passt nicht in sein konservatives Weltbild.
Die deutsche Drogenpolitik ist krachend und fundamental gescheitert
Allerdings gehört es zur – man muss schon sagen – Grundverlogenheit des konservativen Kulturkampfes gegen das Cannabis, dass die traditionelle und maßgeblich von konservativen Kräften mitgestaltete Drogenpolitik krachend und fundamental gescheitert ist. Nur zur Erinnerung: Sie hat zu einer Überlastung der Justiz geführt, die Bagatelldelikten nachgehen muss, zu einer Kriminalisierung erwachsener Cannabis-Konsumenten, zu einem schwarzen Markt, auf dem es keine Grenze zwischen Cannabis und harten Drogen gibt – und sie hat keine Strategie dagegen entwickeln können, dass die Beschaffung von Cannabis über den illegalen Markt für die Verbraucher immer riskanter wird, weil die Beimischungen gefährlicher werden und der THC-Gehalt immer mehr steigt. Ganz zu schweigen davon, dass jeder schwarze Markt eine Bedrohung für Jugendliche darstellt.
Bundesländer fürchten Überlastung der Justiz
Insofern kann man Söder unbeachtet lassen. Es gibt wichtigere Einwände, denen man Gehör schenken muss. Praktisch alle Länder führen an, dass die zu schnelle Umsetzung des Gesetzes Polizei und Justiz überlasten würde. Die Amnestie für Verurteilte, deren Vergehen künftig straffrei wären, führt zu einer Neuprüfung von geschätzt 16 000 Fällen bundesweit. Das zeigt einerseits, wie sehr die bisherige Praxis die Justiz beschäftigte, weist aber tatsächlich auf ein organisatorisches Problem hin. Dennoch ist die Amnestie notwendig, da sonst ein offenkundig schwer hinnehmbarer Zustand der Ungleichbehandlung von Gleichem entstehen würde. Der kurzzeitigen Belastung der Behörden steht langfristig eine merkliche Entlastung entgegen. Es ist klar, dass die Umstellung einige stressbeladene Monate verursacht. Es ist letztlich eine technische Frage, ob es sinnvoll ist, mit einer überschaubaren Verschiebung der Geltung des Gesetzes zu reagieren.
Laufende Nachbesserungen wird es sicher geben müssen
Es gibt einige Detailfragen des Jugendschutzes, etwa der Mindestabstand der Anbauvereine zu Schulen, die von einigen Ländern zusätzlich aufgerufen werden. Über all das kann und wird man reden. Ob das fertige Gesetz tatsächlich eine Verbesserung des Status quo erreichen wird, weiß keiner. Laufende Nachbesserungen wird es sicher geben müssen. Aber wenigstens bemüht sich die Ampel, einen unhaltbare Zustand zu beenden – und das verdient Anerkennung.