Das Verwaltungsgericht hat entschieden – der Bordellbetreiber agiert im rechtlichen Rahmen. Foto: dpa/Andreas Arnold

Das Gericht hat sich in dem Eilverfahren um einen Bordellbetrieb eng am Gesetz und den Privilegien orientiert, die es im Einzelfall zulässt. Um Moral ging es nicht, meint Redakteurin Barbara Czimmer.

Stuttgart - Das Rotlichtviertel in Stuttgart wird bei den einen verklärt, von den anderen verdammt. Den einen bereitet ein Cocktail inmitten der Tabledance-Bars und Laufhäuser im Leonhardsviertel den gewissen Kick, die anderen machen einen großen Bogen um Stuttgarts historisches Stadtviertel. Diskussionen über die Zukunft des Quartiers werden deshalb sehr kontrovers geführt.