Solche Steingärten sind verboten. Foto: ThomBal - stock.adobe.com

Dass sich die Landesministerien uneins über die Auslegung der Gesetze sind, ist kein gutes Signal an die Bürger, findet unsere Redakteurin Andrea Jenewein.

Stuttgart - Artenschutz und Artenvielfalt sind wichtig – und ein Thema, mit dem man punkten kann. Das ist natürlich auch dem baden-württembergischen Landtag nicht entgangen. Folgerichtig hatte er für August 2020 eine Gesetzesnovelle des Landesnaturschutzgesetzes entschieden – und Schottergärten verboten.