Möglicherweise wird künftig im Neuhausener Rathaus wesentlich länger um die Haushaltsaufstellung gerungen. Foto: Horst Rudel

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Neuhausener Gemeinderätin Tanja Verch mit ihrer Klage gegen Bürgermeister Ingo Hacker in entscheidenden Punkten recht. Künftig könnte die Haushaltsaufstellung in dem Ort anders erfolgen.

Ihr geht es um elementare Prinzipien der repräsentativen Demokratie: als Gemeinderätin jederzeit Anträge stellen und reden zu dürfen. Ihm geht es um elementare Prinzipien der repräsentativen Demokratie: die Verbindlichkeit von Mehrheitsentscheidungen und die Wirksamkeit von Entscheidungsprozessen. So abstrakt wie fundamental hört sich an, was zwischen Tanja Verch, der Fraktionsvorsitzenden der Initiative Grüne Liste (IGL) im Neuhausener Gemeinderat, und dem Bürgermeister Ingo Hacker sei Jahren zu Protesten, Ordnungsrufen und Sitzungsverweisen führt. Es klingt so, als ob beide recht hätten. Haben sie aber nicht, entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Richterinnen gaben einer Klage Verchs gegen den Bürgermeister in entscheidenden Punkten recht.

Der Clinch zwischen Schultes und Rätin entzündet sich an dem 2014 beschlossenen Verfahren der Haushaltsaufstellung. Hacker und der Gemeinderat mit Ausnahme der IGL-Fraktion sind überzeugt von den Vorzügen: In nicht öffentlichen Vorberatungen werden Investitionen und Maßnahmen zum Paket geschnürt, über das dann en bloc in öffentlicher Sitzung abgestimmt wird. Erneute Anträge torpedieren dann aus Sicht der Gemeinderatsmehrheit und des Bürgermeisters das Verfahren. Aus Sicht Verchs und der IGL stellen sie Öffentlichkeit erst her.

Im Juli 2023 hat Verch Klage erhoben. Fünf der acht Klagepunkte beziehen sich auf Anträge Verchs, die Hacker nicht zur Abstimmung zuließ. In vier dieser Punkte stellt das Verwaltungsgericht fest, dass der Beklagte – also der Bürgermeister – das „organschaftliche Recht“ der Klägerin verletzt hat. Heißt: Hacker hätte die Anträge zur Abstimmung stellen müssen.

Viel juristischer Spürsinn

Die Richterinnen Doris Etter (Berichterstatterin) und Sabine Mühlenbruch (Vorsitzende) mussten in der mündlichen Verhandlung mit viel juristischem Spürsinn durch den Dschungel der Paragrafen, Präzedenzfälle und Rechtslücken einen Pfad lichten, der zum Urteil führt – dessen Tenor vorliegt, dessen Begründung später folgt. Beispielsweise gibt es laut Etter weder in der Rechtsprechung noch in der Gemeindeordnung noch in der Geschäftsordnung des Neuhausener Gemeinderats eine Regelung, die Wiederholungsanträge untersagt. Verch hätte also in öffentlicher Sitzung einen Antrag stellen dürfen, der in nicht öffentlicher Sitzung bereits abgelehnt worden war. Diese Antragstellung – es ging um die haushaltsrelevante Beauftragung einer externen Beratung zur Organisationsentwicklung – hat Hacker in der Sitzung am 28. Februar 2023 nicht zugelassen. Aus Sicht der Richterinnen handelte es sich um einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt Haushalt: ein zulässiger Antrag, über den zwingend vor dem Hauptantrag, auf den er sich bezieht, abzustimmen sei. Nicht zulässig sei es, den Änderungsantrag abzutrennen und gesondert zu behandeln, wie dies in Neuhausen avisiert worden sei. Auch sehe die Gemeindeordnung keine Sperrfristen für die Antragstellung vor, sondern nur für das den Gemeinderäten zustehende Initiativrecht, Sitzungen anzuberaumen und Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.

„Nestbeschmutzerin“ vs. „Sauerei“

Für etwas Auflockerung in der komplexen Materie sorgten die beiden Anwälte. Tobias Lieber rügte, seine Mandantin werde als „Nestbeschmutzerin“ hingestellt. Kai-Markus Schenek, für Ingo Hacker im Ring, wetterte, diese Behauptung sei „eine Sauerei. Das haben wir nie gesagt.“ In der Sache mutete die Strategie der Beklagtenseite eher dramatisierend an. Für Hacker stellt sich quasi die Systemfrage, wenn die Klägerin Erfolg hat – wie dies nun geschehen ist: „Dann können wir das Neuhausener Modell der Haushaltsaufstellung in die Tonne treten“, sagte der Bürgermeister. „Das wäre verheerend. Ich weiß aus Erfahrung, wie wichtig es ist, mit öffentlichen Personalressourcen schonend umzugehen.“ Der Neuhausener Weg, der mit Experten der Verwaltungshochschulen Ludwigsburg und Kehl abgesprochen sei, garantiere eine Effizienz, die jetzt in Gefahr sei. Rechtsanwalt Lieber konterte, Effizienz sei kein Demokratiekriterium. Er räumte ein, es könne „zäh werden, wenn bis zur letzten Sekunde Anträge gestellt werden“. Aber alle anderen Gemeinden brächten letztlich auch einen Haushalt zustande.

Von der Gemeinde Neuhausen heißt es zum Tenor des Gerichts nur, man müsse die Begründung abwarten, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Verch hingegen zeigt sich überaus zufrieden: „Mein Anliegen, Anträge stellen und die Themen in der Öffentlichkeit politisch diskutieren zu können, hat das Gericht bestätigt. Mir war wichtig, eine Klärung der grundlegenden Spielregeln zu erreichen. Das ist gelungen.“

Stattgegeben oder abgewiesen

Antragsrecht
  Sofern sich die Klage von Gemeinderätin Tanja Verch auf das verweigerte Antragsrecht bezog, bekam sie in vier von fünf Fällen recht. Im fünften Fall, so das Verwaltungsgericht, dauerte die Zeit bis zur Klageerhebung zu lang. Auch wenn es keine Frist gebe, habe der Bürgermeister nicht mehr mit einer Klage rechnen müssen. Verch begründete die Verzögerung mit der sehr späten Zustellung der Niederschrift der Sitzung.

Informationsrecht
 Die Richterinnen rügten denn auch die bis zu acht Monate verspäteten Niederschriften. Verchs Klagepunkt wurde dennoch abgewiesen.

Rederecht
 Ebenso die Klage gegen die vom Ältestenrat statt rechtmäßig vom Gemeinderat verfügte Begrenzung der Redezeit. Begründung des Gerichts: Inzwischen wird das in Neuhausen korrekt praktiziert.