Es darf keine Strafe ohne Schuld geben, sagt der Bundesgerichtshof – und erlaubt es dann doch. So eine Begründung wird nicht überzeugen, kommentiert Christian Gottschalk.
Stuttgart - Es gibt einen Grundsatz in Deutschland: keine Strafe ohne Schuld. Der gelte natürlich uneingeschränkt, sagt der Bundesgerichtshof, und macht die Fußballvereine für das Verhalten ihrer Fans verantwortlich – egal ob die Clubs etwas dafür können oder nicht. Das funktioniert mit einem juristischen Kniff: Strafzahlungen, zu denen der DFB die Vereine verpflichtet, seien keine Strafen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht. Es seien Präventivmaßnahmen – bei denen kommt es auf die Schuld nicht an.
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