Die Tatwaffe war vermutlich ein Messer (Symbolbild). Foto: imago images/Gottfried Czepluch

Im Februar hatte ein damals 16-Jähriger den 24 Jahre alten Freund seiner Schwester lebensgefährlich verletzt. Warum der Prozess gegen ihn unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen Jugendlichen begonnen – ihm wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres in Murrhardt versucht zu haben, einen Menschen zu ermorden. Da die komplette Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, liegen zum Verlauf des Verfahrens bislang keine Informationen vor. Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart gab in Aussicht, erst nach dem Ende des Verfahrens einige Details nennen zu können.

Laut Informationen unserer Zeitung handelt es sich bei dem Angeklagten um einen damals 16-Jährigen. Die Polizei hatte seinerzeit berichtet, ein 24-Jähriger sei am 16. Februar in einer Wohnung in der Entengasse zu Besuch bei der Familie seiner Freundin gewesen. Als er die Wohnung verließ, folgte ihm der 16 Jahre alte Bruder der Freundin, es kam zum Streit. Der Jugendliche stach seinem Kontrahenten, der offenbar weitergehen wollte, mit einem scharfen Gegenstand – vermutlich einem Messer – mehrere Male von hinten in den Rücken. Der 24-Jährige, der wie auch der mutmaßliche Täter die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert, was ihm das Leben rettete. Die Partnerin des Opfers war bei dem Angriff nicht dabei, berichtete ein Polizeisprecher damals.

Das Gericht wird in dem Fall einiges zu klären haben

Der mutmaßliche Täter konnte noch am Abend festgenommen werden. Der Polizei stellten sich unmittelbar nach der Tat noch einige Fragen. Die Tatwaffe blieb zunächst verschwunden und wurde unter anderem mit Spürhunden gesucht. Auch der Grund für den Streit und damit das Motiv für den Angriff blieben rätselhaft.

Dass der Prozess nun unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, hängt damit zusammen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher – also zumindest 14, aber noch nicht 18 Jahre alt – gewesen sei. „Das Jugendgerichtsgesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass die Hauptverhandlung in Gänze nichtöffentlich ist“, so der Sprecher des Gerichts weiter. Das Landgericht hat für diesen Prozess insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil fällt voraussichtlich am 2. Februar.