Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist in vielen Kommunen ein Problem. Foto: picture alliance/dpa/Paul Zinken

Nicole Razavi, CDU-Wohnungsbauministerin im Land, möchte Eigentümer belohnen, die eine geringe Miete verlangen. Der Mieterbund fordert Kontrollen statt Entlastung.

Die noch bis Ende des Jahres geltende Mietpreisbremse für bestimmte Neuvermietungen soll nach den Vorstellungen von Landesbauministerin Nicole Razavi (CDU) künftig durch einen Steuervorteil für Vermieter abgelöst werden. Sie schlägt als „marktwirtschaftliche Antwort“ auf die Frage, wie die Mietenexplosion in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt – derzeit sind das 84 in Baden-Württemberg – eine Befreiung von der Einkommensteuer für die Vermietung von Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Razavi sagt: „Je mehr wir gängeln, desto mehr Vermieter werden wir verlieren.“

Während die FDP im Land den Vorstoß unterstützt und sogar die Abschaffung weiterer Mietregulierungen fordert, erklärt der Vorsitzende des Mieterbunds Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, den Vorschlag für „ebenso absurd wie sittenwidrig“. Die CDU bereite sich offenbar auf allen Ebenen vor, die Mietpreisbremse abzuschaffen. Die Maßnahme gängele niemanden, sondern biete Vermietern eine klare rechtliche Orientierung, an die sich aber leider kaum jemand halte.

Kritik vom Mieterbund

Die Bremse würde eine bessere Wirkung entfalten, würden Kommunen deren Einhaltung kontrollieren, anstatt Vermieter zu belohnen, nur weil sie sich an die Regeln halten. Von Mietern könne man nicht erwarten, dass sie gegen Überhöhungen klagten, müssten diese doch froh sein, überhaupt eine Wohnung zu finden. Das Geld wäre besser in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums aufgehoben, wobei Razavi offenlasse, wie hoch die Mindereinnahmen wären. Rolf Gaßmann fragt mit Verweis auf deren Vorstoß ironisch, ob er künftig von der Kfz-Steuer befreit werden könnte, wenn er sich fortan an Tempolimits halten würde.

Die Bauministerin will Privatleute mit einer Steuerbefreiung für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung belohnen, wenn sie unter der Mietspiegelmiete bleiben. Ihre Aussage, es bestehe nur ein geringer Kontrollaufwand und die Steuererklärungen müssten „nur stichprobenartig geprüft“ werden, sei wegen der individuellen Vergleichsmieten nicht nachvollziehbar, erklärt Gaßmann. Tatsächlich müsste jeder Fall geprüft werden.

Mietspiegel ist kompliziert

Die Mietspiegelmiete müssten die Finanzämter für jede Wohnung erst einmal in einem komplizierten Verfahren ermitteln, um sie mit der in der Steuererklärung angegebenen Kaltmiete vergleichen zu können. In Stuttgart ist das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, die Lage sowie die Ausstattung der Wohnung zu berücksichtigen. Zudem muss anhand des Baujahres des Gebäudes und der Wohnfläche ein Grundwert ermittelt werden, der dann durch diverse Zu- und Abschläge verändert wird. CDU und FDP behaupten schon lange, die Mietpreisbremse sei ein Hemmnis für den Wohnungsneubau. Die Beschränkung halte Investoren ab.

Der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat das im Fernsehduell mit Kanzler Olaf Scholz betont, der Stuttgarter CDU-Abgeordnete Maximilian Mörseburg behauptet das im Wahlkampf ebenso wie die FDP-Bewerberin Judith Skudelny. Tatsächlich greift die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (es darf höchstens zehn Prozent mehr als im Mietspiegel festgelegt verlangt werden) – aber eben nicht für Neubauten, die seit Oktober 2014 erstellt wurden. Und auch nicht, wenn der Vermieter die Wohnung für viel Geld modernisiert hat. Ein weiteres Schlupfloch sind auf Zeit vermietete Wohnungen, die zum Beispiel möbliert vergeben werden. Und: Wenn der Vormieter bereits eine zu hohe Miete gezahlt hat, dann muss auch der Neumieter die überhöhte Miete zahlen.

Mietpreisbremse nicht mehr verlängert

Die Idee für den Steuererlass stammt vom Berliner Institut Regiokonzept. Es will die Befreiung für Mieteinnahmen, sofern private Eigentümer bis zu 15 Prozent unter der Vergleichsmiete bleiben und für mindestens zehn Jahre an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Das wäre eine Art Ankauf von Belegungsbindungen durch den Staat durch Steuerbefreiungen, der günstiger wäre als bislang gezahlte Zuschüsse.

Razavi hatte Mitte Dezember angekündigt, dass die Mietpreisbremse für 89 Städte in Baden-Württemberg für ein halbes Jahr bis Ende 2025 verlängert werde. Man wolle im Land für eine Übergangslösung sorgen, hatte ihr Sprecher damals erklärt. Hintergrund ist das Aus der Ampelregierung in Berlin. Das Kabinett hatte sich zwar für die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 ausgesprochen und auch jüngst beschlossen. Das Gesetz schaffte es aber nicht mehr auf die vorletzte Tagesordnung des Bundestags.

Die Zeit wird knapp

Grüne und SPD wollten verhindern, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Die FDP wollte aber nicht mitmachen, obwohl ihr ehemaliges Mitglied, der Übergangsjustizminister Volker Wissing, sogar für eine Verschärfung und eine Verlängerung bis 2029 plädiert. Die Union steht auf dem Standpunkt, sich erst nach der Wahl mit der Frage beschäftigen zu wollen.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse könnte dann zwar noch kurz vor Ablauf des Jahres 2025 fertig werden, aber das von den Bundesländern zu betreibende Verfahren zur Ermittlung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten müsse hinzugerechnet werden, betont der Mieterbund.

Dabei ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem halben Jahr zu rechnen. In Baden-Württemberg ist ein entsprechendes Gutachten jedoch bereits in Auftrag gegeben worden.