Für die freiwillige und verpflichtende Abgabe der Einkommenssteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen. (Symbolfoto) Foto: imago images/Lobeca/Felix Schlikis

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, doch die freiwillige Abgabe lohnt sich oftmals. Wir erklären, welche Fristen Sie einhalten müssen.

Nicht jeder ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Denn bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber monatlich vom Lohn abgezogen und somit sind die Steuern bereits beglichen. Bei der freiwilligen Abgabe kann die Steuererklärung mehrere Jahre rückwirkend eingereicht werden, bei der verpflichtenden Steuererklärung gelten strengere Fristen. Wir erklären, was Sie dabei beachten müssen.

Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Ob sich eine freiwillige Einkommenssteuererklärung lohnt, ist laut der Verbraucherzentrale individuell und muss von Fall zu Fall geprüft werden. Eine Erstattung könnte laut der Organisation zum Beispiel entstehen, wenn im Laufe des Jahres der Arbeitgeber gewechselt wurde, man nicht das ganze Jahr berufstätig war oder besonders hohe Werbungskosten vorlagen. Auch außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen oder hohe Sonderausgaben sind mögliche Indizien für eine mögliche Erstattung. Wer sich unsicher ist, ob es eine Rückerstattung gibt, kann seine Daten zum Beispiel in die kostenfreie Software der Finanzämter („Elster“) eingeben und eine unverbindliche Schätzung einholen.

Wie lange kann die freiwillige Steuererklärung eingereicht werden?

Wer sich für die freiwillige Abgabe entschließt, weil er mit einer Steuerrückerstattung rechnet, hat für eine freiwillige Einkommenssteuererklärung vier Jahre Zeit, um diese beim Finanzamt einzureichen. Das heißt, im Jahr 2022 können Steuererklärungen bis zum Jahr 2018 rückwirkend eingereicht werden.

Wann ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend?

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitere Einnahmen haben, müssen sie in bestimmten Fällen verpflichtend eine Steuererklärung machen. Dies kann laut der Verbraucherzentrale zum Beispiel vorliegen, wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag, Kurzarbeitergeld oder Infektionsschutzgeld gewährt hat oder sie Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Auch wenn die unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr überstiegen haben, ist die Steuererklärung ein Muss.

Welche Fristen gelten bei der verpflichtenden Abgabe?

Bei der verpflichtenden Abgabe der Steuererklärung unterscheidet man zwischen Fristen mit und ohne Steuerberaterin oder Steuerberater, beide wurden in Folge der Coronapandemie verlängert.

Abgabefristen ohne Steuerberatung:

  • Steuerjahr 2020: bereits abgelaufen
  • Steuerjahr 2021: bis 30. September 2022
  • Steuerjahr 2022: voraussichtlich bis 30. August 2023

Abgabefristen mit Steuerberatung:

  • Steuerjahr 2020: bis 31. August 2022
  • Steuerjahr 2021: voraussichtlich bis 30. Juni 2023
  • Steuerjahr 2022: voraussichtlich bis 30. April 2024