Die Grundsteuer zahlt jeder Hauseigentümer. In der Regel reicht er sie über die Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weiter. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die heiße Phase. Besitzer von Immobilien und unbebauten Grundstücken müssen eine Steuererklärung einreichen.

Etwa vier Millionen Eigentümer und Eigentümerinnen von privaten Grundstücken erhalten dieser Tage Post vom Finanzamt. Ganz klassisch. Das amtliche Schreiben enthält Informationen für die von 2025 an fällige neue Grundsteuer. Damit die überhaupt erhoben werden kann, müssen die Eigentümer schon bald eine Grundsteuererklärung abgeben - im Behördendeutsch Feststellungserklärung genannt. Dies muss bis Ende Oktober erfolgen - und nach dem Willen des Fiskus elektronisch. Das gute alte Formular soll nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.

Welche Informationen verlangt das Finanzamt?

Nach Angaben des Finanzministeriums werden lediglich das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und unter Umständen die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken abgefragt. Angaben über Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr werden nicht benötigt.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune ermittelt. Er gibt nach Angaben der Stadt Stuttgart den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter innerhalb eines bestimmten Gebiets wieder.

Die rund 200 Gutachterausschüsse im Land sollen die Bodenrichtwerte eigentlich bis zum 30. Juni 2022 ermitteln. Viele Gremien sind aber noch nicht so weit: In einer Umfrage des Steuerzahlerbundes Anfang April, an der 131 der 199 Gutachterausschüsse im Land teilnahmen, hatten 82 Prozent der Teilnehmenden die Bodenrichtwerte noch nicht ermittelt. 45 Prozent der befragten Gremien sprachen sich für eine Fristverlängerung aus.

Vor diesem Hintergrund verlangt der Steuerzahlerbund schon seit längerem eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung. Das Finanzministerium will davon aber bislang noch nichts wissen.

Woher bekommt der Eigentümer den aktuellen Bodenrichtwert?

Der wird in der Regel auf der Internetseite der Kommune veröffentlicht, in der das Grundstück liegt.

Wie sieht das Grundsteuermodell im Südwesten aus?

Das Land setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.

Die Grundsteuer zahlt jeder Hauseigentümer. In der Regel reicht er sie über die Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weiter.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Bisher haben die Finanzämter die Steuer für eine Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten berechnet. Die Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht gekippt. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Die Grundsteuer ist also neben der Gewerbesteuer eine der maßgeblichen Einnahmequellen der Gemeinden.

Gibt es Kritik an der Reform?

Ja - etwa vom Bund der Steuerzahler. Der Verein hatte in der Vergangenheit versucht, mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof das Gesetz zu stoppen - scheiterte aber mit dem Vorstoß. Der Steuerzahlerbund sieht in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Wie muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Erklärung muss elektronisch übermittelt werden; über das Steuerportal Elster. In Härtefällen ist auch das klassische Papierformular möglich, beispielsweise wenn zu Hause kein Computer mit Internetanschluss zur Verfügung steht.

Gibt es eine Steuer auf Bauland?

Kommunen haben von 2025 an die Möglichkeit, gleichfalls Bauland zu besteuern. Das ist die Grundsteuer C. Damit soll der Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden und die Nachverdichtung gezielter angegangen werden. Kritiker warnen hingegen vor einem Flickenteppich unter den Kommunen.