Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (links und rechts) stehen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal vom Landgericht München II. Foto: dpa/Sven Hoppe

Der Fall hatte vor drei Jahren großes Aufsehen erregt: Eltern und Sohn wurden erschossen in ihrem Haus in Starnberg gefunden. Was zuerst wie ein erweiterter Suizid aussah, war ein dreifacher Mord.

Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg hat das Landgericht München II lange Jugendstrafen verhängt. Den Hauptangeklagten Maximilian B. verurteilte das Gericht am Montag wegen Mordes und weiterer Taten zu 13 Jahren Jugendhaft, seinen mitangeklagten Freund Samuel V. zu achteinhalb Jahren wegen Mordes. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass B. vor gut drei Jahren einen Freund und dessen Eltern im Schlaf erschossen hatte. V. war laut Urteil als Helfer Mittäter.

Das Verfahren dauerte rund anderthalb Jahre. Der Täter B. hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren.

Helfer fuhr den Schützen zum Tatort

Die Anklagebehörde hatte für beide Angeklagten hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Forderung war ungewöhnlich. Denn damit hatte die Staatsanwaltschaft für den 22 Jahre alten Deutschen, der die Tat zugegeben hatte, die gleiche Strafe verlangt wie für den 21-jährigen Slowaken, der am Tatort gar nicht anwesend war. Der Mitangeklagte soll den Täter lediglich zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Außerdem gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Angeklagter zeigte Reue

Dennoch war auch der Anwalt des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer nur wenig unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben. Er sprach sich für eine zwölfjährige Haft für seinen Mandanten aus.

Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. „Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind“, sagte er am Montagvormittag in seinem letzten Wort. Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Die Tat hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen.