Am Ende hat der Gerichtsprozess der SWBB nur Verlierer. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen zerren drei Mitarbeiter vor Gericht. Die werden freigesprochen, bleiben aber auf immensen Anwaltskosten sitzen. Ein Vorgang, den man an der Wall Street erwartet, aber nicht von einem kommunalen Arbeitgeber.

Kommunale Unternehmen aus dem Wohnbau, Abwasserbereich oder der Stromversorgung pflegen das Image des netten Partners von nebenan. Und, so ehrlich muss man sein, viele dieser Unternehmen werden diesem Image gerecht: Sie agieren auf Augenhöhe, sind nah an ihren Kunden, sind offen und auf das Gemeinwohl bedacht.

Dass ein kommunales Unternehmen aber auch ganz anders kann, zeigen derzeit die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB). In einem Gerichtsverfahren lässt der Energieversorger jegliche Verantwortung und Feingefühl vermissen, reitet sich selbst in hohe Anwaltskosten und nimmt den privaten Bankrott von Mitarbeitern in Kauf.

Klares Urteil, großes Nachspiel

Doch von vorne: Ende November stehen drei ehemalige Mitarbeiter der SWBB vor Gericht, es sind einfache Sachbearbeiter und Abteilungsleiter. Sie sollen für einen Schaden von fast 13 Millionen Euro aufkommen, der angeblich durch ihre Arbeit und ihre Fehler entstanden sei.

Der Richter scheint von Beginn an verwundert: Warum genau sollen diese Mitarbeiter für einen Millionenschaden haften? Der Erfolg der SWBB-Klage ist von Anfang an höchst unwahrscheinlich, dennoch zieht die Anklage mit dem anwesenden Geschäftsführer Richard Mastenbroek knallhart durch. Über die Gründe lässt sich nur mutmaßen.

Es kommt, wie es kommen musste: Am Ende spricht das Gericht die drei ehemaligen Mitarbeiter frei. Trotz des eindeutigen Urteils hat die Verhandlung ein Nachspiel. Zum einen muss die SWBB hohe Anwaltskosten für drei Prozesse begleichen. Auch wenn der Energieversorger versichert, dass die Kunden davon nichts zu spüren bekommen – irgendwoher muss dieses herausgeschleuderte Geld ja kommen.

„Lose-Lose“-Situation war vorhersehbar

Zum anderen bleiben die Angeklagten auf ihren Anwaltskosten sitzen. Wegen der hohen Schadenssumme belaufen sich die auf rund 52 000 Euro – zumindest bei zwei der Angeklagten. Nach Informationen dieser Zeitung zahlt in einem Fall die Rechtsschutzversicherung, in dem anderem fehlt diese. Ein Privatinsolvenz als Ergebnis der ganzen Geschichte ist also nicht ausgeschlossen.

Die Nachfrage bei der SWBB, ob man sich bewusst gewesen sei, dass man durch den Prozess ehemalige Mitarbeiter in die Privatinsolvenz treiben könnte, wird schroff zurückgewiesen. Solle man jetzt nur noch gegen reiche Menschen klagen dürfen, so die pikierte Gegenfrage.

Für einen Beobachter scheint es, als ob sich die SWBB ohne groß nachzudenken in einen Rechtsstreit gestürzt hat, aus dem nun alle als Verlierer hervorgehen. Ein Gebaren, dass besser zu einem aggressiven Investmentfonds passt – aber nicht zu einem kommunalen Energieversorger. Das wirklich Bittere: Diese „Lose-Lose“-Situation war vorhersehbar.