Nicht nur in Stuttgart stellt sich die Frage, wie mit Bahnflächen umgegangen werden kann, die nicht mehr benötigt werden. Foto: IMAGO//Arnulf Hettrich

Eine auf Bundesebene beschlossene Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erschwert städtebauliche Entwicklungen auf ehemaligen Bahnflächen. Prominentestes Beispiel ist Stuttgart 21. Betroffen sind aber auch weitere Städte, wie Erhebungen des Verkehrsministeriums und des Städtetags zeigen.

Ein bisschen Stuttgart 21 gibt es überall. Es ist zwar nicht so, dass man an andernorts auch auf die Idee gekommen wäre, seinen Hauptbahnhof zu vergraben. Dort wo man sie hatte, hat man sie schnell wieder – nun ja – begraben. Aber die Frage, ob die eigene Stadt nicht auf ehedem von der Bahn genutzten Flächen wachsen könne, ist keine ausschließlich in Stuttgart gestellte. Und deswegen gibt es in diesen Tagen viele Städte in der Republik, die sich ähnlichen Problemen mit ihren Städtebauprojekten ausgesetzt sehen wie Stuttgart. Das liegt am Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), das bislang nur Juristen und sehr interessieren Laien ein Begriff gewesen sein dürfte. Aber eine Ende des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossene und im Bundesrat durchgewunkene Änderung der Regelungen hat nun aber landauf landab gravierende Folgen für städtebauliche Vorhaben.