In Münster baut die EnBW ihr Heizkraftwerk um. Stuttgart pocht auf die Rückgabe des Netzes, nicht die Übernahme der Erzeugungsanlagen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Drei Jahre nach dem Urteil des Oberlandesgerichts zur Zukunft des Fernwärmenetzes will der BGH den Sachverhalt grundsätzlich betrachten. Dazu ist ein Experte geladen.

Vor mehr als drei Jahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sein Urteil über die Zukunft des Fernwärmenetzes in der Landeshauptstadt gefällt. Zufrieden war damit keine der beiden Streitparteien. Die klagendes Stadt hatte auf die Herausgabe des Netzes (nicht der Erzeugungsanlagen) von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gepocht. Der Energiemulti, dessen Konzessionsvertrag bereits 2003 ausgelaufen war, sah dagegen ein quasi ewiges Nutzungsrecht. Durchsetzen konnte sich keiner. Nach langer Bedenkzeit ist nun klar, dass das Urteil wohl vorläufig sein wird, denn der Bundesgerichtshof hat beide von den Parteien beantragte Revisionen zugelassen. Der Kartellsenat am BGH werde die Sache am 11. Juli verhandeln, teilte die BGH-Pressestelle mit. Nach der Auseinandersetzung um die Strom- und Gasnetze könnte damit ein weiterer Punkt zwischen der Stadt und der EnBW geklärt werden. Verhakt haben sich die Parteien auch beim Wassernetz, auf dessen Rückgabe die Stadt vor Gericht pocht.