Kann ein pflegebedürftiger Mensch den Heimplatz nicht selbst bezahlen, stellt er einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim städtischen Sozialamt. Foto: Marijan Murat/dpa/

Der Arbeiter-Samariter-Bund hat auch in der ambulanten und stationären Altenpflege mit der Stadt Stuttgart zu tun. Gibt es hier Unstimmigkeiten?

Die Wellen schlagen hoch, seit die Stadt Stuttgart den Vertrag über die Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fristlos gekündigt hat. 146 Jungen und Mädchen waren betroffen und großteils von einem Tag auf den anderen vom Schulbesuch ausgeschlossen. Die Schulbegleitung ist nicht der einzige Bereich, in dem ASB und Stadt miteinander zu tun haben. Wie geht es mit anderen Leistungen des ASB weiter?

Was ist passiert?

Das Stadt hatte den Vertrag zur Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung am 4. Februar außerordentlich gekündigt. Auslöser waren laut Stadt Abrechnungen des ASB für Leistungen für Schüler mit Behinderung, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Die Stadt spricht von gravierenden Unregelmäßigkeiten über Jahre. Sie stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Der ASB weist die Vorwürfe der Stadt zurück und geht juristisch dagegen vor, unter anderem mit einer Unterlassungserklärung zu einigen Aussagen. Außerdem berichtete ASB-Geschäftsführer Markus Mitzenheim im Interview mit unserer Zeitung von 1,3 Millionen Euro Außenständen. Die Stadt bestätigte, dass sie ihre Zahlungen an den ASB seit September 2025 eingestellt habe.

Was ist mit den Fahrdiensten?

Der ASB übernimmt auch die Fahrdienste von Kindern mit Behinderung zur Schule. Bei einer europaweiten Ausschreibung im vergangenen Jahr bekam er den Zuschlag für einen Vertrag über sechs Jahre. Vorzeitig beendbar wäre er nur durch eine außerordentliche Kündigung. Dass es dazu kommt, dafür habe man bislang keine Hinweise, sagt Markus Mitzenheim. Die Stadt antwortet auf Anfrage: Die Fahrdienste würden „nach einer anderen Systematik“ als die Schulbegleitungen abgerechnet. „Hier kam es bislang zu keinen vergleichbaren Beanstandungen. Daher können diese Leistungen weiter in unserem Auftrag getätigt werden.“

In welchen Bereichen haben Stadt und ASB noch miteinander zu tun?

Der ASB ist auch in den Bereichen Hausnotruf, ambulante Pflege, Betreutes Wohnen und stationäre Pflege tätig. So betreibt der ASB zwölf Heime in Mitzenheims Verantwortungsbereich. „Die Stationäre Pflege macht rund 75 Prozent des Gesamtumsatzes“ in den Regionen Stuttgart und Schwäbisch Hall aus, so Mitzenheim.

In diesen Bereichen ist der ASB auf Gelder der Stadt angewiesen, wenn Menschen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Kann jemand die Kosten für die ambulante Pflege oder seinen Heimplatz nicht selbst bezahlen, muss er finanzielle Hilfe beantragen, die bei einer Genehmigung dann entweder direkt an das Pflegeheim (bei stationärer Pflege) oder an den Pflegebedürftigen (bei häuslicher Pflege) geht. Während der Antrag läuft, nimmt der Antragsteller die Leistungen des ASB meist schon in Anspruch. Das bedeute, dass der ASB in Vorleistung gehe und vorerst nur das bekomme, was der Bewohner selbst beisteuern kann. „Das deckt häufig nur ein Drittel der Kosten ab“, so Mitzenheim.

250.000 Euro Außenstände

Tatsächlich dauere die Prüfung der Anträge auf Hilfen zur Pflege, durchschnittlich sechs bis neun Monate, sagt Markus Mitzenheim. Das sei kein originäres Stuttgarter Problem, sondern in fast allen Kommunen so. Für Mitzenheim macht es das allerdings nicht besser. So lange auf das Geld warten zu müssen, sei „ein Drama“, gerade kleinere Träger könnten so leicht in finanzielle Nöte geraten. „Im Grunde gewähren wir einen zinslosen Kredit“, sagt Mitzenheim. Momentan seien im Bereich der stationären Pflege rund eine Viertelmillion Euro offen, im ambulanten Bereich noch einmal 80.000 Euro, in den Regionen Stuttgart und Schwäbisch Hall zusammen. Außerdem könne es sein, dass das Amt nicht die volle Höhe an Hilfe genehmige oder der Antragsteller noch während der Zeit der Prüfung sterbe. In beiden Fällen bliebe der ASB oft auf Kosten sitzen.

Bürgermeisterin Isabel Fezer entschuldigte sich bei Kindern und Eltern dafür, dass sie von einem Tag auf den anderen nicht in die Schule gehen konnten. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Gibt es hier Beanstandungen an den Abrechnungen des ASB von Seiten der Stadt?

Hierzu schreibt die Stadt auf Anfrage: „Im Bereich der stationären Pflege sind wir Beteiligte am Vertragverfahren mit dem ASB, vertreten durch den Kommunalverband Jugend und Soziales. Weder im Bereich der ambulanten, noch in der stationären Pflege gibt es Problemanzeigen bezüglich des ASB.“ Für wie viele Personen Gelder und in welcher Höhe ausgezahlt werden, die dann wiederum für Leistungen im Bereich Pflege beim ASB landen, kann die Stadt nicht beantworten, weil sie in vielen Fällen nicht direkt im Vertragsverhältnis mit dem ASB stehe. Dessen Vertragspartner seien die Bürgerinnen und Bürger, die Pflege in Anspruch nehmen.