Könnte eine Angabe in der beruflichen Vita des CDU-Spitzenkandidaten strafbaren Titelmissbrauch darstellen? Das hat die Staatsanwaltschaft geprüft – und verneint.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen möglichen Anfangsverdacht auf Titelmissbrauch beim CDU-Landeschef Manuel Hagel geprüft, aber letztlich keinen Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen gesehen. Dies teilte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund ist der von Hagel teilweise inkorrekt angegebene Abschluss einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Der Spitzenkandidat für die Landtagswahl hatte sich als „diplomierter Bankbetriebswirt“ bezeichnet, den erforderlichen Zusatz „Frankfurt School of Finance & Management“ aber weggelassen. Dadurch war der Eindruck entstanden, er könne einen akademischen Abschluss vorweisen.
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