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Bei einem tödlichen Unfall mit einem Luxusauto geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dieser die Lebensgefahr für andere in Kauf nahm. Daher ermittle man nun wegen Mordes.

StuttgartMit einer Geschwindigkeit von weit mehr als 100 Kilometern pro Stunde soll der Verursacher des tödlichen Unfalls im März an der Rosensteinstraße unterwegs gewesen sein, als er die Kontrolle verlor. Das hat ein Gutachter, der den Unfall im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersuchte, herausgefunden. Der 20-jährige Fahrer schleuderte gegen einen Kleinwagen, in dem eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger starben. Aufgrund der extrem hohen Geschwindigkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun wegen Mordes. Wenn es auch zu einer entsprechenden Anklage käme, wäre das der erste Mordprozess gegen einen Raser in Baden-Württemberg.

Der 20-Jährige sitzt in Haft. Er hatte das Unfallauto, einen Jaguar F-Type R mit 550 PS, bei einem Verleih in Nürtingen gemietet. Wo der Stuttgarter am Abend des 6. März vor dem Unfall unterwegs war, ist nicht bekannt. Der Gutachter hat auch beschrieben, warum der Fahrer mit dem Sportwagen ins Schleudern geriet. Er sei kurz vor dem Unfall einem anderen Auto ausgewichen, dessen Fahrer abbiegen wollte. Jener Autofahrer habe sich nach den Erkenntnissen der Ermittler völlig regelkonform verhalten.

Neben Zeugenaussagen bezog der Gutachter auch die Spuren am Unfallort und die aus dem Bordcomputer des Jaguar ausgelesenen Daten mit ein. Die genaue Geschwindigkeit will die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung nicht kommunizieren. Die Mordermittlungen begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass bei einer solchen Geschwindigkeit einem Autofahrer, „der an Wohnungen und Parkplätzen vorbeifährt, wo Menschen unterwegs sein können“, bewusst sein müsse, dass er das Leben anderer gefährden könne. Wenn er das „billigend in Kauf nehme“, sei von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen – und damit ist aus Sicht der Ermittler ein Mordmerkmal erfüllt. Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen war nach dem Unfall wegen fahrlässiger Tötung ergangen. Bereits kurz nach der Verhaftung hatten sich erste Hinweise ergeben, dass die erste Einschätzung der Polizei und des Gutachters aus der Unfallnacht zur Geschwindigkeit zu niedrig gegriffen war: Damals war von 80 bis 100 Kilometern pro Stunde die Rede. Als sich andeutete, dass der Fahrer sehr viel mehr als Tempo 100 auf dem Tacho gehabt hatte, nahm seine Rechtsanwältin ihren Antrag auf Haftprüfung zurück.

Anwohner hatten nach dem Unfall berichtet, die Straße sei bei Rasern beliebt. Die Fachleute der Polizei teilen diese Einschätzung nicht. Dagegen spreche unter anderem, dass den überwiegend jungen Männern dort das Publikum fehle, um sich mit den teuren Schlitten zu präsentieren. Bei früheren Messungen seien dort keine auffälligen Werte erhoben worden.