Zuschuss bis zu 30 Prozent der Kosten: Häufig wird die Gas-Brennwertheizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert. Foto: picture alliance/dpa/BDH

Zum Klimaschutz gibt es jetzt in Deutschland ein großes Paket an Förderungen für Heizungen. Manche Technologien sind allerdings nur begrenzt förderfähig - eine Gasheizung zum Beispiel. Was heißt das?

Berlin/Köln - Eine neue Heizung ist teuer. Verständlich, wenn viele Hausbesitzer ihre Anlage erst austauschen, wenn die alte kaputt ist. Doch seit kurzem gibt es erheblich mehr Fördergeld vom Staat für einen freiwilligen Austausch. Was Hausbesitzer wissen müssen:

Warum sind die modernen Gas-Brennwertheizungen effizienter?

Neue Gasheizungen arbeiten in den meisten Fällen mit Brennwerttechnik. Dabei werden die Abgase so weit abgekühlt, dass der darin enthaltene Wasserdampf teilweise zu flüssigem Wasser kondensiert. So kann neben der normalen Ausbeute zusätzlich die Energie, die im Dampf enthalten ist, zur Raumheizung genutzt werden.

„Früher ging ein erheblicher Anteil der Energie als Abwärme durch den Schornstein verloren“, erklärt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie. Mit Brennwerttechnik sei ein Nutzungsgrad von bis zu 98 Prozent möglich. Und das spart letztlich Betriebskosten und tut etwas für den Umweltschutz.

Sind alle Gas-Brennwertkessel förderfähig?

Nein. Die neue Gasheizung muss sich ohne größere Umbauten schon jetzt oder künftig mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kombinieren lassen. „Wer auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien umsteigt, bekommt für diese Hybridheizung einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Kosten“, erklärt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Dies gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inklusive der erneuerbaren Wärmeerzeuger.

Allerdings müssen dafür auch noch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wichtiges Kriterium für die Förderung ist, dass der regenerative Energieerzeuger, etwa eine Solarthermieanlage, mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen kann.

Brandis rät daher: „Wer eine bestimmte Gas-Brennwertanlage ins Auge fasst, sollte unbedingt im Fachbetrieb nachfragen, ob das Modell alle Effizienzkriterien für die Förderung erfüllt.“

Lässt sich die Investition auch zeitlich strecken?

Heizungen sind teuer, nicht jeder kann das auf einen Schlag bezahlen. Aber es gibt für den zeitversetzten Einbau nun auch eine besondere Fördermöglichkeit: Einen staatlichen Zuschuss von bis 20 Prozent der Anschaffungskosten gibt es für Gasheizungen, die zwar zum Zeitpunkt ihres Einbaus noch nicht mit erneuerbaren Energien gekoppelt werden, aber so weit vorbereitet sind, dass sie ohne größere Umbauten künftig kombiniert werden können. Dieser Schritt muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Der Fachbegriff für solche Anlagen ist „renewable ready“, grob übersetzt mit „bereit für die Erneuerbaren“.

Wie sieht eine Renewable-Ready-Heizung aus?

Nach den Richtlinien des für die Förderungen zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist eine Heizung „renewable ready“, wenn sie auf die künftige Einbindung erneuerbarer Energien ausgelegt ist. Das heißt konkret: Es muss also eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein sowie ein geeigneter Warmwasserspeicher“, erklärt Lücke.

Welche erneuerbaren Energien passen zur Gasbrennwertheizung?

In vielen Fällen wird die Gas-Brennwertheizung mit einer Solarthermieanlage auf dem Dach kombiniert. Aber es ist auch möglich, sie mit einer Wärmepumpe zu verknüpfen, die Energie aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser nutzt und der Heizanlage zuführt. Biomasseheizungen wie ein Pelletofen sind als Kombination ebenfalls möglich.

„Wichtig ist, sich im Vorfeld mit einem Energieberater oder einem Fachbetrieb zu beraten, welche erneuerbare Energie für den konkreten Fall in Frage kommt“, empfiehlt Brandis. „Denn davon hängt ab, wie der Brennwertkessel technisch ausgestattet wird.“

Wie wird die Förderung beantragt?

Ganz wichtig: Die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Hauseigentümer, der beauftragte Energieberater oder eine Fachfirma müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ein Konzept für die geplante Nutzung erneuerbarer Energien einreichen und die Kosten darin aufschlüsseln.

Für Renewable-Ready-Anlagen gilt: „Wird der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers erst später vorgenommen, muss er innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme nachgewiesen werden“, erklärt Lücke. „Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind bereits gezahlte Fördermittel für die Gas-Heizung zurückzuzahlen.“

Wie profitiere ich vom Steuerbonus?

Alternativ zum staatlichen Förderzuschuss kann man die Kosten für eine neue Heizung von der Steuer absetzen – auch das ist eine neue Fördermöglichkeit. Der Steuerbonus, im Gesetz ist von Steuerermäßigung die Rede, beträgt 20 Prozent der Ausgaben. Damit ist dieser meistens niedriger als die Förderzuschüsse für Hybridheizungen und gleich hoch bei der Renewable-Ready-Gasheizung. „In den allermeisten Fällen wird der Förderzuschuss attraktiver sein als die Steuerermäßigung“, sagt Brandis.

Die Steuerermäßigung wird erstmals in der Einkommensteuererklärung des Jahres beantragt, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird. Sie verteilt sich auf insgesamt drei Jahre.

Wird auch die Installation von Heizungen im Neubau gefördert?

Diese Förderungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms des Bundes zielen nur auf den Austausch ab. „Es soll ja der Ersatz alter Anlagen durch moderne, umweltfreundliche und effiziente Heizungen angeregt werden“, so Brandis. Wie gehabt aber werden bestimmte Technologien auch im Neubau gefördert, Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Kfw-Förderbank.