Sagen die Rottenburger am Sonntag Ja zu ihrem Schlachthof fehlt in Gärtringen viel Geld für den Umbau des eigenen Schlachthofs. Dies ist wegen massiven Verstößen gegen den Tierschutz geschlossen worden.
Am kommenden Sonntag entscheiden die Bürger Rottenburgs, ob der städtische Schlachthof saniert und weiterbetrieben werden soll oder ob er geschlossen wird. Im Böblinger Landratsamt blickt man mit Sorge auf diesen Bürgerentscheid. Denn er könnte zugleich darüber entscheiden, ob der geplante Neustart des Gärtringer Schlachthofes Realität wird. Der Gärtringer Schlachthof war vor über zwei Jahren von den Behörden nach massiven Verstößen gegen den Tierschutz geschlossen worden.
Wie berichtet, plant die Stadt Rottenburg ihren veralteten und mitten in der Stadt liegenden Schlachthof aufzugeben. Die Tiere der Bauern sollen in Zukunft in den Gärtringer Schlachthof gebracht werden, den der Landkreis Böblingen und eine Genossenschaft mit viel Geld tierwohlgerecht sanieren möchten. Der Landkreis Tübingen und die Stadt Rottenburg wollen sich mit einer Million Euro an dem rund 10,5 Millionen Euro teuren Umbau der Gärtringer Einrichtung beteiligen – eine Summe, die fehlen würde, wenn der Rottenburger Schlachthof weiterbetrieben würde.
Der Landrat ist besorgt
Im Böblinger Landratsamt ist man deshalb besorgt. „Im austarierten Finanzierungskonzept gäbe es damit eine klaffende Lücke“, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. „Ein Ja für den Schlachthof Rottenburg könnte bedeuten, dass in Gärtringen der Schlachthof nicht mehr wiedereröffnet“, befürchtet der Landrat Roland Bernhard. „Für das Tierwohl in unserer Region wäre das fatal“, betont er.
Der Bürgerentscheid wurde durch eine Initiative aus der Rottenburger Bürgerschaft erwirkt. Die überwiegende Mehrheit der örtlichen Politiker im Gemeinderat und die Verwaltung hatten sich für die Schließung des Schlachthofes ausgesprochen und für eine Beteiligung am Gärtringer Schlachthof. Das Ergebnis des Entscheids an diesem Sonntag ist nur gültig, wenn sich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten daran beteiligen.