Bei Schwimmbadbesuchen droht laut den Eltern „ewige Verdammnis“. Foto: dpa/Rolf Haid

Eine Familie aus Spaichingen will nicht, dass ihre Kinder in der Schule schwimmen lernen – aus religiösen Gründen. Im Schwimmbad gibt es ihrer Meinung nach zu viel nackte Haut zu sehen.

Die Frau trägt langen Rock, ihr Ehemann Karohemd. So ist es „Gott gefällig“. Ob sie mit dem Journalisten reden wollen? Da sind sie unschlüssig. „Sie entsprechen nicht unserer Norm“, sagt die Frau und lächelt. Offenbar ist der V-Ausschnitt am Pullover etwas zu weit. Die Kleidervorschriften sind streng bei der Palmarianischen Kirche, der das Ehepaar angehört. Und wegen dieser Kleidervorschriften gibt es auch diesen Prozess vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Denn im Schwimmunterricht an einer Spaichinger Grundschule müssten die Kinder des Paares noch deutlich mehr nackte Haut sehen. „Das geht komplett gegen unsere Norm“, sagt die 36-Jährige. Und ihr Mann, drei Jahre jünger, nickt.

Die Palmarianische Kirche, benannt nach ihrem Zentrum im südspanischen Palmar de Troya, ist eine ultrakatholische Splittergruppe. Der Papst in Rom ist ihr zu links, die Reformen vom Zweiten Vatikanischen Konzil lehnt sie ab, selbst in der Bibel fand der Kirchengründer – ein spanischer Buchhalter, der es zum Bischof brachte – etliche Fehler. Bei den sittlichen Vorgaben nehmen es die Palmarianer ganz genau. Im vierten Gebot des Katechismus heißt es unmissverständlich, dass man sich „Stätten schamloser Zurschaustellung“ nicht aussetzen darf.

Ewige Verdammnis droht

Das betrifft auch die Kinder. Für den Matheunterricht und alle anderen Fächer, wo Mitschüler mitunter in T-Shirts und ärmellosen Kleidern sitzen, gab es einen Dispens vom Missionsbischof. Im Schwimmbad gehe das aber nicht. „Schon wenn ich es betrete, ist das eine Todsünde“, sagt die Frau. Eine Beichte sei möglich, doch sie bringe nur Entlastung, wenn man bereue und es nicht wieder tun wolle. Beim wöchentlichen Schwimmunterricht helfe das nicht. Es drohe die „ewige Verdammnis“.

Die Kläger vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Foto: red/Eberhard Wein

Kann der Staat von Menschen – mithin minderjährigen Schülern – verlangen, eine solche „Todsünde“ zu begehen? Um diese Frage geht es in dem Prozess. Die Schule hat eine Befreiung abgelehnt, das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde pocht auf dem staatlichen Bildungsauftrag. Über den Streit sind zwei der Kinder der Familie schon dem Grundschulalter entwachsen. Doch es folgen weitere. Das neunte Kind sei gerade unterwegs, sagt die Frau.

Die Lage ist vertrackt. Denn ein „Burkini“, der schon manch muslimischem Mädchen die Teilnahme am Schwimmunterricht ermöglichte, scheidet aus palmarianischer Sicht aus. Sobald er nass sei, liege er eng an. Das könnte die „Sinnlichkeit provozieren“, klärt die Frau die Richterinnen der zweiten Freiburger Verwaltungsgerichtskammer auf.

Schwerpunkt im Süden des Landes

Offenbar ist das ein Thema bei den Palmarianern. Der Glaubensgründer soll mit seiner Homosexualität gekämpft haben, der Vorgänger des aktuellen palmarianischen Papstes türmte 2016 mitsamt einer Nonne aus dem eigenen Orden und schwor ab. Inzwischen hat sich die Gruppierung aber wieder erholt, rund 100 Mitglieder soll es in Deutschland geben, die meisten davon in den Landkreisen Tuttlingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Konstanz.

Die beiden Ehepartner sind selbst in die Kirche hineingeboren worden. „Unsere Kinder wollen ihren Glauben leben“, sagt die Frau. Das Gericht wird seine Entscheidung am Mittwoch verkünden. Doch vielleicht ist auch alles nicht so ernst. Denn, wie die Vertreterin des Regierungspräsidiums erklärt, werde es „auch im kommenden Schuljahr“ an der Spaichinger Grundschule wohl gar keinen Schwimmunterricht geben – „aus organisatorischen Gründen“. (Az. 2K1112/24)