Neben teurer Markenware Avène oder La Roche-Posay schützen auch die konventionellen Produkte von Lidl sowie Penny und Rewe. Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Der UV-Schutz ist das A und O: Die Stiftung Warentest erklärt, was beim Kauf von Sonnencremes beachtet werden sollte.

Der Kampf gegen die schädlichen UV-Strahlen findet praktisch jeden Tag aufs Neue statt: Selbst bei gesunden Menschen ist die Haut eigentlich immer damit beschäftigt, die Schäden durch die Sonne zu beseitigen. Ein Sonnencreme kann helfen, dass die schützenden Mechanismen des Körpers nicht überstrapaziert werden. Doch welche ist die richtige? Die Stiftung Warentest hat eine Vielzahl an Cremes und Lotions untersucht und zeigt, auf welchen Sonnenschutz Verlass ist.

Wie viel UV-Schutz ist notwendig – und sind die Angaben der Hersteller verlässlich?

Das Wichtigste sei der UV-Schutz, sagt Lea Lukas, Redakteurin bei der Stiftung Warentest. „Auch in unseren Breitengraden ist es ratsam, einen hohen bis sehr hohen Schutzfaktor von mindestens 30, besser 50 oder 50 Plus zu nehmen.“ Der Faktor gibt an, um wie viel Mal sich die Eigenschutzzeit der Haut verlängert. Grundsätzlich ist der von Herstellern angegebene Schutz vertrauenswürdig: „Aber vier der insgesamt 20 Produkte haben den versprochenen UV-Schutz nicht eingehalten.“ Darunter sind drei Naturkosmetika-Produkte von Speick, Das Boep und Lavera, zudem das konventionelle Spray von Rossmann.

Wie lässt sich der UV-Schutz überprüfen?

Für die Untersuchung wurde ein spezielles Verfahren angewendet, bei dem die Cremes auf Testpersonen aufgetragen wurden. Mit Hilfe eines speziellen Messkopfs wurde bestimmt, wie viel von einer definierten aufgebrachten UV-Dosis reflektiert wird. Zusätzlich wurden die Mittel in einem weiteren Testverfahren auf Kunststoffplättchen aufgetragen. Dabei wurde ermittelt, wie viel UV-Strahlung sie durchließen. „Aus den kombinierten Ergebnissen beider Messungen berechneten wir den Sonnenschutzfaktor und die UVA-Schutzleistung“, sagt Lea Lukas. Die Schutzleistung muss gemäß einer Empfehlung der EU-Kommission mindestens ein Drittel des auf dem Produkt deklarierten Sonnenschutzfaktors betragen.

Macht es einen Unterschied, ob es sich um Sonnenmilch, Lotions oder Gels handelt?

Nein, dies spielt bei der Schutzwirkung keine Rolle. Unter den neun mit der Note „Sehr gut“ bewerteten Produkten befinden sich die klassische Sonnenmilch wie Gel-Cremes und Lotions. „Wer eine fettige Haut hat, sollte zu einem weniger reichhaltigen Produkt greifen“, rät die Test-Expertin.

Welche Rolle spielt der Preis bei der Qualität von Sonnencremes?

Keine. Neben teurer Markenware Avène oder La Roche-Posay schützen auch die konventionellen Produkte von Lidl sowie Penny und Rewe. „Sehr guter Sonnenschutz ist keine Frage des Geldbeutels“, sagt Lukas. Testsieger wurde übrigens das Produkt Garnier Ambre Solaire Hydra 24h Sonnenschutzmilch.

Wie oft darf nachgecremt werden?

Dass man mit ständigem Nachcremen länger in der Sonne bleiben kann, gehört zu den typischen Mythen. Erneutes Eincremen verlängert nicht die Tageshöchstdosis der UV-Strahlung, die die Haut verträgt, warnt der Berufsverband der Deutschen Dermatologen. Lediglich wer im Wasser war, viel schwitzt oder im Freien spielt oder arbeitet, sollten mehrmals nachcremen, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Wie wasserfest sind Sonnencremes?

Inzwischen wird im Prüfverfahren der Stiftung Warentest nicht mehr untersucht, wie wasserfest die einzelnen Sonnenschutzprodukte wirklich sind. Vielmehr sollte man derlei Aussagen wie „wasserfest“ nicht sonderlich viel Vertrauen schenken. „Anbieter dürfen ein Sonnenschutzmittel schon dann als wasserfest bezeichnen, wenn es nach zweimal 20 Minuten Baden noch die Hälfte des ursprünglich gemessenen Schutzes bietet“, heißt es von den Warentestern.

Darf die Sonnencreme vom vergangenen Jahr verwendet werden?

Das komme auf den Geruch und die Konsistenz an, sagt Lea Lukas von der Stiftung Warentest. Ist eine ranzige Note zu erkennen, dann lieber weg damit. Gleiches gilt, wenn sich die Milch in eine wässrige und in eine feste Masse zerteilt. Eine Besonderheit gilt für Produkte mit dem UV-Filter Octocrylen. Erst kürzlich wiesen Wissenschaftler nach, dass Benzophenon ein Abspaltprodukt des Filters ist – unter anderem, wenn die Sonnencreme lange gelagert wird. Benzophenon gilt als möglicherweise krebserregend. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe rät, octocrylenhaltige Produkte nach Ablauf des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr zu verwenden.

Wie gesundheitsverträglich sind UV-Filter grundsätzlich?

Zwei der in Sonnencremes üblicherweise enthaltenen UV-Filter stehen immer wieder der Kritik: Zum einen der UV-Filter Octocrylen als auch der UV-Filter Homosalat. Nach der EU-Kosmetikverordnung gilt die zugelassene Höchstkonzentration von Octocrylen weiterhin als sicher. Umstrittener ist der Einsatz des UV-Filters Homosalat: Er steht im Verdacht, in das Hormonsystem einzugreifen. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU fordert daher, die Höchstkonzentration von Homosalat in Kosmetikprodukten von derzeit zehn auf 0,5 Prozent im Gesamtprodukt zu senken. Die Stiftung Warentest orientiert sich an dieser Empfehlung und hat im aktuellen Test das einzige Produkt mit diesem UV-Filter – die Gel-Creme von Eucerin – negativ bewertet.