Die Sonderzahlung müssen nicht alle Beschäftigte bekommen, sofern der Arbeitgeber seine Entscheidung dazu konkret begründen kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi/Monika Skolimowska

Die Sonderzahlungen zum Jahresende sind bei vielen Beschäftigten fest eingeplant – zum Beispiel für Geschenke. Aber bekommt jeder Weihnachtsgeld? Wie hoch ist es? Und: muss man das Geld versteuern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Nicht mehr lange, dann ist Weihnachten. Für viele heißt das: Es ist wieder Zeit, Geschenke zu kaufen. Wer seinen Liebsten zum Fest eine materielle Freude machen will, freut sich wahrscheinlich über eine zusätzliche Finanzspritze des Arbeitgebers – das Weihnachtsgeld.

Die willkommene Extrazahlung bekommt allerdings nicht jeder Beschäftigte. Auch fällt die Höhe je nach Branche und Tarifbindung des Arbeitgebers unterschiedlich aus. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zur Sonderzahlung am Jahresende:

Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?

In den meisten Unternehmen wird das Geld jedoch mit dem Novembergehalt ausgezahlt, aber eben nicht in allen.

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen. Ein Anspruch kann sich allerdings ergeben aus:

  • einem Tarifvertrag
  • einer Betriebsvereinbarung
  • einem Arbeitsvertrag
  • einer freiwilligen Zahlung des Arbeitgebers
  • einer betriebliche Übung
  • dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Letzteres bedeutet: „Ein Arbeitgeber darf einzelnen Arbeitnehmern die Jahressonderzahlung nicht vorenthalten, wenn andere vergleichbare Arbeitnehmer die Zahlung erhalten und es für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gibt“, sagt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung wäre etwa dann der Fall, wenn die Sonderzahlung ohne Vorbehalt drei Jahre lang in Folge zum Jahresende ausgezahlt wird, erklärt sie weiter. Bei der Frage, ob ein solcher Anspruch entsteht, müssen allerdings immer alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

„Eine auch nur einmalige Unterbrechung der Zahlung würde das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern“, so Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Und: Der Arbeitgeber darf keinen Vorbehalt erklärt haben, „also, dass die Leistung freiwillig erfolgt und für die Zukunft damit kein Anspruch entstehen soll“.

Wer erhält Weihnachtsgeld?

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland (53 Prozent) bekommt Weihnachtsgeld. Die Wahrscheinlichkeit, die Sonderzahlung zu erhalten, ist in Betrieben mit Tarifbindung mit 77 Prozent deutlich höher als in Unternehmen ohne Tarifvertrag (42 Prozent), wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf an diesem Dienstag mitteilte. Große Unterschiede gibt es demnach weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert je nach Branche stark und hängt von der jeweiligen Vereinbarung über das Weihnachtsgeld ab. Normalerweise werden 60 bis 80 Prozent des Monatsgehalts an den Beschäftigten ausgezahlt.

Während etwa die Tarifbeschäftigten in der Landwirtschaft 250 Euro erhalten, bekommen die Beschäftigten in der Chemischen Industrie ein klassisches 13. Monatsgehalt, wie das WSI ausführte. Nur wenige Branchen zahlen beim Weihnachtsgeld den Angaben zufolge einen Pauschalbetrag – in den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet.

Allgemein ist die Chance auf Weihnachtsgeld laut WSI im Westen mit 55 Prozent größer als in den östlichen Bundesländern (43 Prozent). Grund für den deutlichen Unterschied ist vor allem die niedrigere Tarifbindung im Osten.

Auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vergrößert die Chance auf die Sonderzahlung: Während lediglich 48 Prozent der Befragten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den unbefristeten Arbeitsverhältnissen 54 Prozent. Männer erhalten der Untersuchung nach mit 55 Prozent häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (51 Prozent).

Bekommen Tarifbeschäftigte häufiger und mehr Weihnachtsgeld als die übrigen Arbeitnehmer?

Ja. Da die Zahlungen in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbart sind, fallen sie auch sehr unterschiedlich aus. Tarifverträge gelten aber längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten waren im vergangenen Jahr nur knapp die Hälfte (gut 49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Es gibt aber Unternehmen, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.

In diesem Jahr können viele Tarifbeschäftigte in Deutschland mit einem etwas höheren Weihnachtsgeld rechnen. Im Schnitt erhalten sie 2809 Euro brutto, wie das Statistische Bundesamt an diesem Dienstag in Wiesbaden mitteilte.

Der Anstieg um 2,3 Prozent oder 62 Euro gegenüber dem Vorjahr liegt allerdings unter der Inflationsrate von zuletzt 3,8 Prozent. Insgesamt bekommen 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten eine solche Jahressonderzahlung.

Erhalten auch Teilzeitbeschäftigte Weihnachtsgeld?

Ja. Aber auch das ist gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine tariflich festgelegte oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bei Teilzeitbeschäftigten berechnet sich die Sonderzahlung im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärt.

Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?

Ja. Weihnachtsgeld ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer werde zunächst der voraussichtliche Jahresarbeitslohn und die darauf entfallende Lohnsteuer ermittelt, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Anschließend werde die jährliche Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit dem Weihnachtsgeld berechnet. Die Differenz zwischen den Beträgen sei die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld.

Diese fällt in der Regel höher aus als beim normalen Lohn. „Denn durch das Weihnachtsgeld steigt der monatliche Lohn. Dadurch kann auch der persönliche Steuersatz steigen - mit der Folge, dass höhere Steuern anfallen“, sagt Bauer. Ihr Tipp: Auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Das lohne sich oft dann besonders, wenn keine ganzjährige Beschäftigung vorlag oder man in den übrigen Monaten deutlich weniger verdient hat, als in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde.

Gut zu wissen: Gewährt der Arbeitgeber statt eines Geldbetrags zu Weihnachten eine Ware oder Dienstleistung, die er ansonsten überwiegend für seine Kunden herstellt, vertreibt oder erbringt, bleibe diese bis zu einem Betrag von 1080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, so Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer.

Unter Berücksichtigung des sogenannten Bewertungsabschlags von vier Prozent könnten Arbeitgeber sogar Waren im Wert von 1125 Euro steuer- und beitragsfrei überlassen. Das gelte jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer kein Wahlrecht zwischen Barlohn und Sachbezug hat.

Andere Sachzuwendungen wie etwa zweckgebundene Gutscheine, können pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuert werden. Günstig für Beschäftigte: „Die Pauschalsteuer übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber“, so Kalina-Kerschbaum.