Erstmals greifen in der Region Stuttgart die Vorgaben der Privilegierung von Flächen, auf denen Anlagen für erneuerbare Energien gebaut werden können. Bei Markgröningen (Kreis Ludwigsburg) ist ein sechs Hektar großes Feld geplant.
In Bayern gehören großflächige Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Bahnlinien bereits seit längerem zum Landschaftsbild. Und auch in der Region Stuttgart werden sich die Menschen an diesen Anblick gewöhnen müssen. Denn nun gibt es die Premiere: Eine erste Anlage dieser Art darf südwestlich von Markgröningen unmittelbar neben der Schnellbahntrasse Stuttgart-Karlsruhe errichtet werden.
„Diese Entscheidung belegt, dass die Energiewende auch in der Region stattfindet“, sagt Thomas Kiwitt, der Chefplaner der Region. Denn obwohl sich die Fläche für die geplante Anlage mitten in einem regionalen Grünzug befindet und obwohl die Region gerade noch dabei ist, die rechtlichen Voraussetzungen für solche Anlagen im Regionalplan anzupassen, hat der Planungsausschuss der Regionalversammlung schon jetzt einstimmig grünes Licht für den Bau gegeben.
Solarstrom für mehr als 1000 Haushalte
Auf einer 6,3 Hektar großen, bisher von der Landwirtschaft genutzten Fläche will ein privater Investor reflexionsarme Solarmodule mit einer Gesamthöhe von bis zu 3,20 Meter errichten und damit Strom für mehr als 1000 Haushalte ernten. Dazu werden zwei kleine Trafostationen und – zum Schutz der Technik – ein Zaun um die Anlage gebaut. Der für den Stromtransport notwendige Anschluss ans Mittelspannungsnetz liegt 400 Meter entfernt.
Grundlage für die Entscheidung ist die Vorgabe der Bundesregierung, die Gebiete 200 Meter beidseits von Bundesautobahnen und Schienentrassen zu privilegierten Flächen zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erklärt hat. Mit dieser und anderen Entscheidungen versuchen Bund und Land seit 2022, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Anlagen besitzen „überragendes öffentliches Interesse“
Der Bau solcher Anlagen liegt nun „im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“. Das bedeutet, dass solche Anlagen zwar nicht grundsätzlich genehmigt werden müssen, es aber sehr gute Gründe braucht, wenn man solche Projekte ablehnt. Das ist in Markgröningen nicht der Fall.
Zwar liege, so heißt es in der Vorlage, das Gebiet deutlich innerhalb des Regionalen Grünzugs „Glemstal, langes Feld bis Glemsmündung“. Aber es nehme für die nahe gelegenen Gemeinden Markgröningen und Schwieberdingen aufgrund der bereits existierenden Belastungen durch die Schnellbahntrasse „keine besondere Erholungsfunktion“ ein. Wörtlich heißt es weiter: „Dementsprechend wird die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als geringfügig eingestuft.“
Mehrere Verfahrensschritte fallen weg
Auch die Bodenqualität ist im Vergleich zu anderen ackerbaulich genutzten Flächen bei Markgröningen eher mittelprächtig: Laut Kiwitt sind die Erträge am geplanten Standort um bis zu 30 Prozent geringer als auf benachbarten Flächen. Einher mit der Privilegierung geht der Wegfall anderer Verfahrensschritte, die normalerweise bei einem solchen Projekt unumgänglich wären. Das Projekt in Markgröningen kann ohne Bebauungsplan verwirklicht werden, die anliegenden Kommunen können zwar Stellungnahmen abgeben, alleinige Genehmigungsbehörde ist aber das Landratsamt.
Trotzdem ist offen, ob die neue Rechtslage nun zu einem massenhaften Bau solcher Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg führen wird und das Land problemlos die vom Bund geforderten 0,2 Prozent der Landesfläche für PV-Anlagen erreicht. Denn noch immer lassen sich diese Anlagen nur verwirklichen, wenn die Grundstücksbesitzer damit einverstanden sind: Die im Südwesten weit verbreiteten Erbteilung von Grundstücken führt aber dazu, dass es sich oft um mehrere Eigentümer handelt, die ihre Zustimmung geben müssen. Und dann wird es oft kompliziert.