Azubis sollen bei den Finanzhilfen des Landes als volle Stelle zählen. Im Bild eine Auszubildende zur Glasveredlerin. Foto: imago/Sven Lambert

Von diesem Mittwoch an können Kleinunternehmen je nach Mitarbeiterzahl Hilfszahlungen vom Land bekommen. Nun ist klar: Auszubildende zählen dabei bei Betrieben bis zehn Mitarbeiter als volle Stellen – für viele Firmen könnte das deutlich mehr Geld bedeuten.

Stuttgart - Es geht bei den Hilfszahlungen des Landes Baden-Württemberg an die Kleinunternehmen um viel Geld. Geld, das die Firmen in der Corona-Krise angesichts einbrechender Umsätze dringend brauchen. Das Soforthilfeprogramm, das die Landesregierung aufgelegt hat und für das von diesem Mittwochabend an Anträge gestellt werden können, sieht drei Staffelungen vor, abhängig von der Mitarbeiterzahl.

Maßgeblich ist, wie viele Vollzeitstellen in der Summe zusammenkommen. Bis fünf Mitarbeiter bekommen die Unternehmen maximal 9000 Euro, bis zehn Mitarbeiter höchstens 15 000 Euro und bis 50 Mitarbeiter maximal 30 000 Euro. Allerdings war zunächst eine Frage offen geblieben, die viele Betriebe im Land umgetrieben hatte: Werden Auszubildende mitgezählt?

Klarheit geschaffen

Je nachdem, ob das der Fall ist, könnten die Unternehmen in eine höhere Förderstufe rutschen – und mehrere Tausend Euro mehr erhalten. Bei der Antragstellung müssen die Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitstellen angeben. Am Dienstag hatte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), noch berichtet, man sei dabei, das zu klären. Nun ist klar: Die Landesregierung zählt Azubis bei der Mitarbeiterzahl als volle Stellen. Die Regelung gilt jedoch nur für Betriebe bis zehn Mitarbeiter.

Dadurch könnten einige Unternehmen in eine höhere Förderstufe rutschen. Beschäftigt ein Betrieb vier Mitarbeiter und zwei Auszubildende, bekommt er nun 15 000 statt 9000 Euro ausbezahlt, weil er dann auf sechs Vollzeitstellen kommt anstatt auf vier.

Irritationen wegen EU-Richtlinie

Die Irritationen waren ausgelöst worden durch eine Definition der EU, nach der Auszubildende nicht in die Zahl der Mitarbeiter eingerechnet werden. Diese sollte ursprünglich maßgeblich für das Landesprogramm sein. Nun hat das Wirtschaftsministerium auf den Hinweis von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) reagiert, Azubis zählen nun als Vollzeitstelle. „Viele Betriebe in Baden-Württemberg haben eine hohe Ausbildungsbereitschaft“, sagte Eisenmann.

Deshalb sei es wichtig, dass diese bei der Corona-Soforthilfe nicht benachteiligt würden und das Wirtschaftsministerium vor der nun beginnenden Antragstellung Klarheit geschaffen habe. „Dass die Auszubildenden wie Vollbeschäftigte gewertet werden, ist ein starkes Signal an unsere Ausbildungsbetriebe“, erklärte Eisenmann.