Feuerwerk mit mangelnder Verarbeitung könne lebensgefährliche Konsequenzen haben. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Sebastian Kahnert

In das Neue Jahr feiern viele Menschen mit Feuerwerk. Beim Kauf solle man aber aufpassen, meint der Zoll.

Die Menschen in Baden-Württemberg sollen schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern aufpassen. Feuerwerk aus unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung könne lebensgefährliche Konsequenzen haben, teilte das Hauptzollamt Heilbronn mit.

Der Sprecher des Hautzollamtes sagte: „Wer sich selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk.“

Der Zoll riet daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. Zudem müsse man beachten, dass bei bestimmten Feuerwerkskörpern eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei.