Feuerwerk darf nur zünden, wer volljährig ist. Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Viele Menschen auf den Fildern wollen das neue Jahr mit Raketen begrüßen. Doch für das Silvesterfeuerwerk gelten strenge Vorschriften. Ein Überblick.

Nach den Pandemiejahren gibt es in diesem Dezember wieder Böller und Raketen in den Läden zu kaufen – und es ist damit zu rechnen, dass der Jahreswechsel wieder lauter und bunter wird. So schön diese Tradition ist – sie hat auch ihre negativen Seiten. So sind Böller und Raketen immer wieder Ursache von Verletzungen und Bränden. Aus Sicherheitsgründen ist Feuerwerk in den Kommunen daher nicht überall erlaubt.

Das Sprengstoffgesetz verbietet es seit dem 1. Oktober 2009 generell, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Erlaubt ist die Knallerei nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Zudem darf Feuerwerkskörper nur abbrennen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie 2, die entsprechende Kennzeichnung findet man auf der Verpackung.

Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf denkmalgeschützte Gebäude

In Leinfelden-Echterdingen gibt es zwar keine Reethäuser, sehr wohl aber Häuser mit schönem alten Fachwerk. In deren Nähe ist Feuerwerk verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin und ergänzt: Das Gesetz beziehe sich auf alle Fachwerkhäuser, nicht nur auf die denkmalgeschützten Gebäude. Und das Gesetze beziehe auch holzverkleidete Gebäude ein.

Auch die Filderstädter Verwaltung weist in ihrer aktuellen Amtsblatt-Ausgabe darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen nicht erlaubt sei. Beide Kommunen bitten darum, die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen im Anschluss rasch zu beseitigen.

Im Waldenbucher Ortskern ist Feuerwerk verboten

In der historischen Altstadt von Waldenbuch sind Raketen und Böller grundsätzlich verboten. Konkret betrifft dies das Gebiet zwischen Hinterer Seestraße, Bahnhofstraße, Neuem Weg, Auf dem Graben sowie die Bereiche um die Gebäude Walddorfer Straße 2 (Zehntscheuer) und Hintere Seestraße 9 (Haus an der Aich). Darüber informiert die Waldenbucher Stadtverwaltung. In der Begründung heißt es, der Ortskern werde in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht. Immer häufiger komme es dabei, auch aus Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Dies führe zu einem erheblichen Risiko für Personen, aber auch für die mittelalterliche Bausubstanz.

Durch die dichte Bebauung und die Beschaffenheit der Gebäude in der Altstadt ergibt sich ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes und ein potenziell großes Schadensausmaß im Falle eines Feuers. Denn die alten verschachtelten Häuser weisen eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für die aufsteigenden Feuerwerksraketen auf. Diese können zwischen schlecht sitzenden Ziegeln in Dachläden, Lüftungsöffnungen, an Traufe und Ortgang einschlagen und Brände auslösen. Zudem würden in den engen Winkeln der Altstadt zwischen den Häusern oftmals leicht entzündliche Materialien wie Papier, Abfallsäcke und sonstiges Gerümpel gelagert.

In Stuttgart findet nach drei Jahren mit vielen Einschränkungen zum Jahreswechsel wieder eine zentrale Silvesterfeier auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt, mit einem bunten Programm und einem virtuellen Feuerwerk. Das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Zudem informiert die Stadt auf ihrer Internetseite, dass innerhalb des City-Rings, an der Grabkapelle auf dem Württemberg und am Schloss Solitude ein Feuerwerksverbot gelte.

Generelles Verbot für privates Feuerwerk?

Deutsche Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) möchte privates Silvesterfeuerwerk komplett verbieten. Unterstützt wird dieser Vorstoß von Umwelt-, Ärzte- und Tierschutzverbänden. „Auch wir wünschen uns rauschende Silvesterfeste“, sagte der DHU-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bereits Ende November gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, – aber ohne Luftverschmutzung, Krach und Abfall.

Umweltbundesamt
Rund 2050 Tonnen Feinstaub werden nach Angaben des Umweltbundesamts zufolge jährlich durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Das Einatmen von Feinstaub gefährde die Gesundheit und beeinträchtige beispielsweise die Atemwege, warnt das Amt.