Nuss-Nougat-Creme, Sauerkraut, Käse und Meerrettich hat Bundespolizistin Saskia Bredewald aus der blauen Tonne bei den Sicherheitskontrollen gefischt. Foto: Bulgrin - Bulgrin

Schlonzigen Kartoffelsalat und Sauerkraut wollen manche Flugpassagiere im Handgepäck mitnehmen. „Viele wissen nicht, dass das unter das Flüssigkeitsverbot fällt“, sagt Saskia Bredewald, Pressesprecherin der Bundespolizei. Vor der Osterreisewelle setzt sie auf Information der Passagiere.

Leinfelden-Echterdingen Sauerkraut in Tüten und schwäbischer Kartoffelsalat landen immer wieder in der blauen Tonne an den Sicherheitskontrollen des Stuttgarter Flughafens. Auch Nuss-Nougat-Creme, auf die nicht nur Kinder auf Reisen ungern verzichten mögen, fällt unter die Verordnung für Flüssigkeiten. Und da sind im Handgepäck nur Fläschchen mit 100 Millilitern erlaubt, die in einen durchsichtigen, verschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen gepackt sind. „Viele Passagiere denken nicht daran, dass auch viel Essbares verboten ist“, sagt Saskia Bredewald vom Bundespolizeirevier am Flughafen.

Wenn jetzt die Osterreisewelle beginnt, haben die Kontrolleure alle Hände voll zu tun. Fluggäste, die verbotene Substanzen im Handgepäck haben, sorgen aus Bredewalds Sicht für zusätzliche Verzögerungen. „Aber wir sind für den Ansturm gut gerüstet.“ Die Bundespolizei setzt auch umfassende Information der Passagiere (siehe Kasten), damit solche Mitbringsel oder Kosmetika erst gar nicht in der Tasche oder im Rucksack mitgenommen werden. Aus dem Mülleimer zieht die Sprecherin der Bundespolizei auch ein großes Stück Camembert, der in Papier eingewickelt ist. Der cremige Käse ist ebenfalls nicht erlaubt.

„All diese Verbote haben einen Grund“, sagt Saskia Bredewald. 2006 deckten britische Sicherheitsbehörden einen Plan von Terroristen mit Verbindungen zu al-Qaida auf, TATP in Getränkedosen an Bord von Transatlantikflügen zu schmuggeln. Die Folge war das bis heute geltende Verbot, Behälter mit Flüssigkeiten von mehr als 100 Milliliter Inhalt an Bord zu bringen. Stetig werden die Bestimmungen angepasst, um die Gefahr von Terroranschlägen auszuschließen. „Die Sicherheit der Passagiere hat Priorität, deshalb vermeiden wir möglichst viele Risiken.“ Auch aus Joghurt, Marmelade oder Energy-Drinks könnten Attentäter Sprengstoff herstellen und damit ein Flugzeug zum Absturz bringen. Deshalb dürfen diese Substanzen nicht ins Handgepäck. Selbst Sonnenmilch hat da nichts zu suchen, höchstens in ganz kleiner Menge. Frischkäse landet auch immer mal wieder im Eimer. Dennoch sei es möglich, sich einen Snack mit an Bord zu nehmen. „Wer den Aufstrich gleich aufs Brot schmiert, hat kein Problem“, rät Bredewald.

Trotz aller Aufklärungsarbeit sei es nicht immer leicht, Reisenden die Verbote zu vermitteln. „Wenn Fluggäste ihren Verwandten im Ausland einen richtig schönen Kartoffelsalat mit viel Brühe mitbringen wollen, tut es weh, wenn der an der Sicherheitskontrolle in die Tonne kommt“, sagt Ralf Frohn, Chef der Bundespolizei am Flughafen. Der Vater zweier erwachsener Töchter weiß nur zu gut, wie weh es tut, wenn Mascara oder Lip Gloss von den Kontrolleuren einbehalten werden. Viel Arbeit bereitet es den Mitarbeitern des Sicherheitsdiensts, wenn sie Schminktaschen der Damen kontrollieren. Da wird jedes Einzelstück unter die Lupe genommen. Immer wieder finden sich in der Tonne teure Parfümflaschen, die noch fast voll sind. Gerade Touristen, die selten reisen, haben nach Bredewalds Ansicht vieles im Gepäck, was da nicht hingehört. „Geschäftsreisende, für die das Fliegen zum Alltag gehört, sind dagegen meist prima vorbereitet.“

Was passiert mit den Lebensmitteln und Kosmetika, die von der Sicherheitskontrolle einbehalten werden? Schnell verderbliche Esswaren und Getränke werden entsorgt. Dafür sind Mitarbeiter der Flughafengesellschaft zuständig. „Von den Sachen, die an der Sicherheitskontrolle abgegeben werden, werden originalverpackte Kosmetika und auch originalverpackte Nahrungsmittel nach entsprechender Sichtung und Kontrolle an die Fildertafel und die Karlshöhe der Diakonie Ludwigsburg abgeben“, sagt Beate Schleicher, die Pressesprecherin des Flughafens. „Große Mengen sind das aber nicht.“ Das meiste müsse einfach weggeworfen werden.

„Was man nicht unbedingt auf der Reise braucht, sollte gleich in den Koffer“, rät Saskia Bredewald den Passagieren. Wer sich nicht sicher ist, was mitgenommen werden darf, sollte sich vorab im Internet informieren. Auf dem Flughafen gibt es im Terminal 1 einen Informationsschalter der Bundespolizei. Da beraten Beamte die Passagiere, wenn sie unsicher sind, was ins Handgepäck darf. Wer an der Kontrolle mit verbotenen Substanzen erwischt wird, muss diese sogleich abgeben. „Wer an den Flughafen gebracht wird, kann das teure Parfüm vielleicht noch Freunden oder Verwandten mitgeben“, sagt Bredewald. Meist bleibe den Reisenden, die schnell auf den Flieger müssen, dafür aber nicht mehr genügend Zeit. Inzwischen gibt es einige Ausnahmen vom Flüssigkeiten-Verbot. Wer vom Arzt eine Bescheinigung vorliegen kann, darf dringend notwendige Medikamente ins Handgepäck mitnehmen – allerdings nur für den Reisebedarf. Eine weitere Ausnahme: Wenn ein Baby mit an Bord ist, dürfen die Eltern Babynahrung und abgefüllte Milch mit an Bord nehmen. Allerdings gibt es auch da Grenzen, denn es ist nur so viel erlaubt, wie das Kleinkind während des Fluges braucht.