In München wird viel über unerlaubte Aufnahmen diskutiert, sogenanntes Upskirting. Auch in Stuttgart ist das schon vorgekommen.
Der englische Begriff Upskirting steht für die strafbewehrte Unsitte, anderen Personen unter den Rock oder andere Kleidungsstücke zu fotografieren. Das ist in Deutschland seit 2021 eine Straftat. Nach den ersten Tagen des Oktoberfests in München ist eine Diskussion darüber aufgekommen. Denn es tauchen immer wieder Aufnahmen von Frauen auf, denen man am Fahrgeschäft namens Teufelsrad unter das Dirndl schauen konnte. Klassischerweise sind aber eher Aufnahmen gemeint, die auf einer Rolltreppe oder in anderen Alltagssituationen entstehen.
Wie viele Fälle gab es im letzten Jahr?
Auch in Stuttgart werden beim Cannstatter Volksfest Dirndl getragen, und auch hier besteht natürlich die Gefahr, dass – vor allem Männer – unerlaubterweise beim Tanzen auf den Tischen oder anderen Vergnügungen auf dem Wasen den Intimbereich der Frauen fotografieren. Nicht alle diese Fälle werden bemerkt und angezeigt, aber die Polizei erfährt davon: „Vier Fälle waren es letztes Mal“, sagt ein Sprecher der Polizei Stuttgart auf Anfrage.
Verboten ist übrigens nicht nur das Fotografieren unter den Rock, das Upskirting, sondern auch unerlaubtes Knipsen in den Ausschnitt – auch Downblousing genannt. Geregelt ist, dass absichtlich gemachte Aufnahmen von Genitalien, dem Gesäß oder der weiblichen Brust, oder auch der Unterwäsche, die diese Bereiche bedeckt, verboten sind, wenn sie vor Blicken geschützt sind. Wer es dennoch tut, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Beim Teufelsrad ist die Lage juristisch nicht eindeutig
Beim Teufelsrad in München – einer sich drehenden Scheibe, auf der sich Männer wie Frauen gegen die Fliehkraft stemmen müssen, um nicht heruntergeschleudert zu werden – liegt nicht zwingend ein Upskirting vor, wenn jemand dort filmt. Denn die Gesamtsituation darf man aufnehmen. Auch ist es so, dass laut dem Paragrafen 184 k im Strafgesetzbuch verboten ist, Körperstellen zu fotografieren, die bedeckt sind. Das ist bei dem Fahrgeschäft aufgrund der Sitzposition und des Fahrtwindes nicht immer gewährleistet.
Betroffenen wird geraten, einen Strafantrag zu stellen
Das Upskirting oder Downblousing ist ein bedingtes Antragsdelikt. Das heißt, dass es verfolgt wird, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt. Wenn die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse sieht, kann sie es auch von Amts wegen verfolgen.