An der Haltestelle Weinsteige am Rande Degerlochs (Archivbild) beobachtete ein Stadtbahnfahrer die Tat. Foto: Decksmann/z

Ein vorbestrafter Mann sieht morgens an einer Haltestelle in einer alkoholisierten Frau ein leichtes Opfer. Das bringt ihn vor einen Haftrichter.

Stuttgart - An dieser Szenerie stimmt etwas nicht. Ein Mann bedrängt an der Stadtbahn-Haltestelle Weinsteige in Degerloch eine Frau, umarmt und küsst sie – ganz offensichtlich gegen ihren Willen. Ein Stadtbahnfahrer, der gerade die Haltestation erreicht und die Szene sieht, lässt den Fall nicht auf sich beruhen. Über seine Leitstelle lässt er die Polizei verständigen. Und die nimmt wenige Minuten später einen 37-Jährigen fest. Am Montag landet er vor einem Haftrichter.

Noch ist unklar, wie die 47-jährige Frau am Sonntag gegen 7.20 Uhr ins Visier des Mannes geraten ist. Ob sie möglicherweise in der Fahrt mit einer Stadtbahn von der Stadt nach Degerloch vom Tatverdächtigen belästigt wurde, wird noch ermittelt. Die Frau soll zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sein – für einen Täter ein offenbar leichtes Opfer, von dem kaum Widerstand zu erwarten ist.

Und warum hier ein Haftbefehl?

Für gewöhnlich werden Tatverdächtige, denen sexuelle Belästigung nach Paragraf 184i Strafgesetzbuch vorgeworfen wird, angezeigt und auf freien Fuß gesetzt. So lief es unter anderem bei einem 22-Jährigen, der Mitte Mai in der Kronenstraße in der Innenstadt eine 16-jährige belästigte und dessen Kumpel eine einschreitende Zeugin attackierte. Oder bei einem 17-Jährigen, der einen Tag zuvor in Bad Cannstatt eine 13-Jährige unsittlich anfasste. Ebenso bei einem 26-Jährigen, der in einer S-Bahn S 5 am 27. Juni eine unbekannte Frau belästigt haben soll, ehe er am Stuttgarter Hauptbahnhof ausstieg.

Für den 37-Jährigen in Degerloch hat der Zwischenfall indes weiter reichende Folgen. Denn die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl. „Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft“, sagt Staatsanwaltssprecherin Melanie Rischke, „und weil er keinen nachweislich festen Wohnsitz hat, besteht Fluchtgefahr.“ Ein zuständiger Richter beurteilte dies ebenso und schickte ihn am Montag hinter Gitter.