Für Speisen in der Gastronomie werden seit Jahresanfang nur noch sieben statt wie bisher 19 Prozent erhoben. Foto: Sina Schuldt/dpa

Seit Anfang des Jahres gilt für Speisen in Restaurants wieder der ermäßigte Steuersatz. Was das für das Gastgewerbe und die Gäste im Kreis Esslingen bedeuten könnte.

Ob Schnitzel mit Pommes, veganes Thaicurry oder kalte Vesperplatte – auf Speisen müssen die Restaurantbesitzer seit Jahresbeginn nicht mehr 19 Prozent, sondern nur noch sieben Prozent bezahlen. Während der Coronapandemie war die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés schon einmal auf diesen Wert abgesenkt worden und wegen des Kriegs in der Ukraine und der daraus entstandenen Inflation nochmals bis Ende 2023 verlängert worden. Danach galt wieder der volle Satz von 19 Prozent. Damit hat die Bundesregierung jetzt Schluss gemacht – dauerhaft.

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