Testen am Morgen – Alltag für viele Kinder. Foto: dpa/Peter Kneffel

Ein positiver Selbsttest am morgen. Das hat unterschiedliche Auswirkungen – je nachdem wo er gemacht wurde. Wann was gilt.

Stuttgart - Kita-Kinder und Schüler müssen sich derzeit drei Mal die Woche morgens testen. Doch zeigt der Selbsttest zwei Striche, heißt das nicht immer dasselbe: So müssen sich betroffene Schülerinnen und Schüler direkt nach dem ersten positiven Schnelltest in der Schule in Absonderung begeben, Kita-Kinder aber noch nicht. Das macht das Sozialministerium auf Anfrage deutlich.

Der Grund: Die Tests in der Schule werden meist unter Aufsicht gemacht. Das heißt, die Schüler testen sich zwar selbst, aber eine Lehrkraft ist Zeuge. „Professionelle Schnelltests, die von einer geschulten Person an der Testperson durchgeführt werden, oder selbst vorgenommene überwachte Tests“ begründen „eine Absonderung qua Verordnung“, stellt das Ministerium klar. Dennoch müssen Schülerinnen und Schüler dann noch einmal zur Nachtestung. Diese kann mit einem Schnelltest oder PCR-Test passieren. Allerdings kann nur ein zweiter negativer PCR-Test den ersten positiven Schnelltest wieder aufheben.

Kita-Kinder werden oft daheim getestet

Bei Kita-Kindern finden die Tests meistens daheim statt. Die Eltern machen sie mit ihnen. Solche Selbsttests lösen laut Ministerium noch keine Quarantäne aus, wenn sie positiv sind. Ihr Ergebnis muss erst durch eine Nachtestung (Schnelltest oder PCR-Test) bestätigt werden.

Allerdings gilt bei Kita-Kindern wie Schülern: Freitesten können sie sich aus der Quarantäne frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest von einem offiziellen Zentrum oder mit einem PCR-Test.

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