Das Selbstbestimmungsgesetzt soll künftig das Transsexuellengesetzt ersetzen (Symbolbild). Foto: IMAGO/Müller-Stauffenberg/IMAGO/Müller-Stauffenberg

Die Bundesregierung hat offenbar eine Einigung beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz erzielt. Name und Geschlecht sollen künftig einfacher geändert werden können – die Details.

Die Bundesregierung hat beim von der Ampel-Koalition geplanten Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen eine Einigung erzielt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ, Samstagsausgabe) berichtet, sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.

Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.

Die nun erzielte Einigung zwischen dem Bundesfamilien- und dem Bundesjustizministerium sieht dem Bericht zufolge unter anderem vor, dass eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können soll. Bei Jugendlichen ab 14 und einem Konflikt mit den Eltern soll demnach ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Bedenkzeit ist vorgesehen

Vorgesehen ist der SZ zufolge auch eine Bedenkzeit. Erst drei Monate nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags soll laut dem Bericht frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das gut 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll.