Ein Beziehungsstreit ist in Sindelfingen gewaltig aus dem Ruder gelaufen (Symbolbild). Foto: Langner

Ein Fall von häuslicher Gewalt löst im Sindelfinger Spitzholz in der Nacht auf Freitag einen SEK-Einsatz aus.

Aus einem Beziehungsstreit ist in der Nacht auf Freitag in Sindelfingen eine massive Bedrohungslage entstanden, zu der ein Spezialeinsatzkommando hinzugerufen worden ist. Eine 39-jährige Frau war mit ihrem 40 Jahre alten Partner in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Spitzholz in Streit geraten. Aus dem Streit wurde handfeste Gewalt. Wie die Polizei berichtet, schlug der Tatverdächtige seine Frau und bedrohte sie zudem mit einem Baseballschläger und einem Schneidewerkzeug. Der Frau gelang es, aus der Wohnung zu flüchten. Gegen 0.15 Uhr alarmierte sie die Polizei.

Allerdings befanden sich der zehnjährige Sohn und ein Hund noch in der Wohnung. Polizeikräfte und das Spezialeinsatzkommando des Polizeipräsidiums Einsatz mit Sitz in Göppingen umstellten daraufhin das Haus. Die Polizei brachte den Mann dazu, die Wohnung zu verlassen. Die SEK-Beamten nahmen ihn im Hausflur fest und brachten ihn auf das Polizeirevier Sindelfingen.

Die Polizei erteilt dem Mann einen Wohnungsverweis

Später setzte die Polizei den Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß, erteilte ihm aber einen Wohnungsverweis. Die 39-jährige Frau, das Kind und der Hund kehrten in die Wohnung zurück. Gegen den Tatverdächtigen wird nun wegen Körperverletzung und Bedrohung ermittelt.

Die Wohnung darf der Mann bis auf Weiteres nicht betreten, den Hausschlüssel haben ihm die Polizeibeamten abgenommen. „Die Frau muss jetzt sicherstellen, dass der Mann die Wohnung nicht betritt und die Polizei alarmieren, falls er es doch versucht“, sagt eine Pressesprecherin des Polizeipräsidiums in Ludwigsburg.

Die Polizei selbst könne einen solchen Verweis nur auf vier Tage aussprechen. „Danach kann das Ordnungsamt die Frist um zwei Wochen verlängern“, sagt die Sprecherin. Allerdings komme es nicht selten vor, dass der gewalttätige Partner in solche Fällen schon bald wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt. „Das zeigt leider die Erfahrung“, so die Sprecherin.