Fahrscheinkontrolle in Berlin – die meisten Nutzer haben einen. Foto: dpa/Paul Zinken

Es gibt gute Argumente, das Schwarzfahren juristisch neu zu regeln. Es nur zur Ordnungswidrigkeit zu machen, greift zu kurz, kommentiert Christian Gottschalk.

Auf den ersten Blick klingt das einleuchtend: Schwarzfahren, soll keine Straftat mehr sein. Begründung: Wer die Strafe nicht bezahlen kann, der bekommt eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt und landet letztendlich in Haft – und da gehört er in der Regel nicht hin. Also raus aus dem Strafgesetzbuch mit dem Delikt und hin zur Ordnungswidrigkeit, wie beim Falschparken? Wird so die Justiz entlastet, den Menschen geholfen, das Problem gelöst? Leider nicht.

Weiterlesen mit

Unsere Abo-Empfehlungen

Von hier, für die Region,
über die Welt.

  • Exklusive Artikel, Serien und Abovorteile genießen
  • Zugriff auf alle Inhalte der EZ im Web
*anschließend 10,99 € mtl.