Ab Herbst 2025 entscheiden Eltern nicht mehr allein, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht. Wie entscheiden Lehrkräfte über die Grundschulempfehlung? Was können Eltern tun, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind? Die wichtigsten Antworten.
Die Grundschulempfehlung wieder verbindlicher zu machen – das ist ein Ziel der Schulreform der Landesregierung, die ab dem Schuljahr 2025/26 greifen soll. Ob ein Kind aufs Gymnasium, auf die Real-, Werkreal- oder Gemeinschaftsschule geht, soll dann nicht mehr in erster Linie vom Elternwillen abhängen. Was nun gilt – die wichtigsten Fragen und Antworten.
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