Bei einer Protestaktion im Rathaus haben Eltern und Kinder auf ihre Situation aufmerksam gemacht – und eine schnelle Lösung sowie eine Entschuldigung gefordert. Foto: Lichtgut/Kovalenko

Viele Kinder mit Behinderung können nicht zur Schule, weil sie keine Schulbegleitung haben. Die Aussagen von Stadt und ASB widersprechen sich. Jetzt gibt es eine Strafanzeige.

Die Landeshauptstadt hat Strafanzeige gegen den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) gestellt. Darüber informiert der Sprecher Sven Matis in einer Pressemitteilung. Der ASB hatte im Auftrag der Stadt Leistungen der Schulbegleitung übernommen. Das Vertragsverhältnis war Anfang Februar fristlos gekündigt worden. Der Grund dafür war nach Aussagen der Stadt „ein gesetzlich normierter außerordentlicher Kündigungsgrund“.

Schulbegleitungen helfen Kindern mit Behinderungen im Alltag, zum Beispiel beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten oder auch beim Gang auf die Toilette. Die fristlose Kündigung des ASB seitens der Stadt hatte zur Folge, dass in Stuttgart von einem Tag auf den anderen 146 Kinder mit Behinderung vom Schulbesuch ausgeschlossen waren, was zu massiven Protesten führte.

Die Stadt gibt an, dass seit Sommer 2025 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen vorgelegen hätten. Daraufhin habe es vertiefte Prüfungen und Gespräche mit dem ASB gegeben. „Die rechtliche Würdigung der festgestellten Pflichtverletzungen führte zu dem Ergebnis, dass neben der Vertragsbeendigung die Einleitung strafrechtlicher Schritte erforderlich ist“, heißt es nun in der Pressemitteilung.

Zu den Details äußert sich die Stadt nicht. Im Raum steht aber, dass wiederholt Rechnungen doppelt gestellt worden seien. Zudem habe der ASB Leistungen abgerechnet, die er nicht erbracht habe. So habe es mehrere Fälle gegeben, in dem das Kind nicht in der Schule gewesen, die Schulbegleitung aber trotzdem abgerechnet worden sei – und das, obwohl die Schule den ASB darauf hingewiesen habe. Ebenso habe es mehrere Fälle gegeben, in denen der ASB noch gar keine Schulbegleitung zur Verfügung gestellt, die Leistung aber bereits abgerechnet habe. In einem Fall habe eine Mitarbeiterin nachweislich gestreikt, dafür aber trotzdem eine Rechnung eingereicht.

Die Neuorganisation der Schulbegleitung wird unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren fortgeführt, betont Sven Matis, Pressesprecher der Stadt Stuttgart. Foto: Lichtgut

Pressesprecher Sven Matis betont, dass mit Hochdruck an der Neuorganisation der Schulbegleitung gearbeitet werde – unabhängig von dem nun eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren. Die Eltern verlangen eine schnelle Lösung für ihre Kinder – rechnen aber nicht damit. Denn es braucht Zeit, neue Schulbegleitungen zu finden, die dann ein Vertrauensverhältnis zu den Mädchen und Jungen aufbauen müssen.

Der ASB betont, seit der Übermittlung der eigenen Prüfung vom 19. September 2025 an die Stadt bis zur fristlosen Kündigung „keine Rückmeldung“ von dieser bekommen zu haben. Es habe „zu keinem Zeitpunkt eine vorsätzliche oder systematische Falschabrechnung durch den ASB“ gegeben. Und trotz der im Sommer vorigen Jahres erhobenen Vorwürfe habe die Stadt sie durchgehend weiter beauftragt.