Muss die SPD nicht verlassen: Altkanzler Gerhard Schröder. Foto: dpa/Christoph Soeder

Altkanzler Gerhard Schröder darf in der SPD bleiben. Über seinen Charakter hatte die Schiedskommission nicht zu richten. Entscheidend war, dass er sich deutlich gegen den Ukraine-Krieg gestellt hat.

Altkanzler Schröder darf in der SPD bleiben. Die Schiedskommission ist der Ansicht, dass er mit seinen Mandaten in der russischen Energiewirtschaft und seiner Haltung zum Ukraine-Krieg nicht gegen das Parteistatut verstoßen hat. Die Urteilsbegründung ist ein Dokument der Fairness und Abgewogenheit. Sympathie für Schröders Haltung ist nirgends zu erkennen, nirgends allerdings auch ein Anhaltspunkt für einen notwendigen Parteiausschluss.

Zeugnis innerparteilicher Toleranz

Im Kern sind zwei Dinge ausschlaggebend: Schröder hat sich, wie die Kommission explizit festhält, vom ersten Konflikttag an gegen den Krieg gestellt und dessen umgehende Beendigung gefordert. Und sein Engagement in Unternehmen der russischen Energiewirtschaft gilt dem Export russischen Gases nach Europa. Ein Export, der aber auch von der Bundesregierung und den sozialdemokratischen Ministern mit getragen wird. Was bleibt, sind Schröders höchst befremdliche Freundschaftsbezeugungen gegenüber Putin und die beharrliche Verfolgung persönlicher Geschäftsinteressen. Über den Charakter Schröders hatte das Gremium aber nicht zu befinden. Sein Spruch ist Zeugnis innerparteilicher Toleranz.