Ökologisch wertlose Steingärten werden immer noch angelegt, wie dieses Beispiel im Plochinger Stadtteil Stumpenhof zeigt. Foto: Karin Ait Atmane

Seit Juli 2020 sind Grau- oder Schottergärten nicht mehr zulässig. Doch bei der Durchsetzung des neuen Paragrafen 21a hapert es.

Der Plochinger Gerd Keller ist nicht der Einzige, der sich über Schotter- und Kiesflächen in Vorgärten ärgert. Als er bei einem Spaziergang die Neuanlage einer solchen „Steinwüste“ entdeckte, hat er beim Verbandsbauamt der Stadt Plochingen angefragt, wie mit solchen Fällen umgegangen wird. Und festgestellt: „Alle sind für den Klimaschutz, aber konkret wird viel zu wenig unternommen.“