Das Bundesinnenministerium plant ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Waffen für Privatleute. Worum geht es?
Das Innenressort plant ein bundesweites Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Waffen für Privatleute. Dies geht aus einem Referentenentwurf für eine Verschärfung des Waffenrechts hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin vorlag. Für den Besitz einer Armbrust soll der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich werden. Widerstand gegen die Verschärfung kommt weiter aus der FDP.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verschärfung des Waffenrechts bereits wiederholt angekündigt. Sie hatte dies nach den im Dezember durch eine Großrazzia bekannt gewordenen mutmaßlichen Umsturzplänen einer Gruppe aus der Reichsbürgerszene bekräftigt.
„Wir müssen Extremisten mit aller Konsequenz die Waffen entziehen“, sagte Faeser im Dezember. Auch wenn Erkenntnisse vorlägen, dass jemand psychisch krank und gefährlich ist, dürfe dieser keinen Waffenschein bekommen und bereits vorhandene müssten wieder entzogen werden.
Aus der FDP gibt es weiter Widerstand
Der Referentenentwurf sieht auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten vor. Zudem soll es künftig generell eine Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder psychologischen Zeugnisses für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe geben. Der Informationsaustausch zwischen Behörden soll verbessert werden.
Eine Sprecherin des Innenministeriums wollte sich nicht zu Details des Entwurfs äußern. Dieser gehe nun in die Ressortabstimmung.
Aus der FDP gibt es weiter Widerstand gegen eine Verschärfung des Waffenrechts. „Das ist der falsche Weg“, bekräftigte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle am Montag auf Twitter. „Das geltende Recht lässt eine Entwaffnung von Reichsbürgern und Verfassungsfeinden längst zu. Neue Verbotsdebatten helfen nicht weiter.“