Anleger klagen bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Schadenersatz ein – sie soll Wirecard-Bilanzen falsch testiert haben. Foto: dpa/Soeren Stache

Im Musterverfahren könnte Schadenersatz erstritten werden. Ein langer Atem ist dafür zwingend. Es geht um viele Milliarden Euro, sagt Thomas Magenheim.

Hoffnung für Wirecard-Geschädigte: Die Rede ist von dem Klageweg, der sich hinter dem Wortungetüm Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verbirgt. Auf dessen Basis wird bald in München um Schadenersatz gestritten, was sich vor allem gegen die jahrelange Wirecard-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY richtet. Langer Atem ist zwingend. Sollte es nach weniger als zehn Jahren ein Urteil geben, wäre das schnell zu nennen. Der Telekom-Prozess als Mutter aller KapMuG-Verfahren dauerte 20 Jahre.

Eine hohe Hürde

Aber die Zeit ist nur das Eine. Es muss auch bewiesen werden, dass EY-Prüfer Wirecard-Bilanzen über Jahre hinweg nicht nur weitgehend blind sondern vorsätzlich falsch geprüft haben – eine hohe Hürde. Selbst wenn die übersprungen wird, heißt das nicht, dass dann viel Geld fließt. Anlegerschützer der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) beobachten, dass die beklagte deutsche EY ihre Gewinne in letzter Zeit umfangreich ausschüttet und keine Rückstellungen für den Wirecard-Fall trifft. Vom deutschen EY-Ableger dürfte nicht viel zu holen sein. Über 18 Milliarden Euro an Forderungen sind bislang für Wirecard beim Insolvenzverwalter aufgelaufen. Der größte Teil der Summe entfällt auf Aktionäre, für die in der Insolvenzmasse nichts übrig bleiben wird.

Die Chance der Aktionäre ist das KapMuG-Verfahren. Die Hoffnung steht und fällt mit dem Verhalten der EY-Muttergesellschaft. Sollte EY zu Schadenersatz in Milliardenhöhe verurteilt werden, könnte das nur die Mutterfirma zahlen. Tut sie es nicht und opfert die deutsche EY, wäre der Imageschaden immens. Andererseits ist schon einmal eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an einem Prüfungsskandal pleite gegangen – im Fall des US-Konzerns Enron die nicht mehr existente Arthur Anderson. Es gibt also Schlimmeres als Imageschäden.