Der Angeklagte war in 27 Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls geständig. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Ein 50-Jähriger ist wegen des Diebstahls von rund 20 Kilogramm Goldspänen am Freitag in Pforzheim verurteilt worden. Den Schaden gab die Staatsanwaltschaft mit 960 000 Euro an.

Vor der Strafkammer der Außenstelle Pforzheim des Karlsruher Landgerichts ist am Freitag ein Mann wegen des Diebstahls von rund 20 Kilogramm Goldspänen aus einer Trauringfabrik zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 50-Jährige muss drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über längere Zeit hinweg immer wieder Goldspäne, die bei der Schmuckproduktion anfielen, aus der Firma schmuggelte. Laut Anklage brachte der 50-Jährige diese in eine Gartenhütte, wo er das Gold einschmolz und später verkaufte. Den Schaden gab die Staatsanwaltschaft mit 960 000 Euro an.

Das Gericht blieb mit dem Urteil ein Jahr und einen Monat unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte war in den nun abgeurteilten 27 Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls geständig. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren Gefängnis gefordert.