Am Köngener Einkaufszentrum KÖ8 stehen 2026 Sanierungsarbeiten an. Foto: Kerstin Dannath

Am Einkaufszentrum KÖ8 in Köngen sind 2026 umfangreiche Sanierungsarbeiten geplant. Was das für die Zufahrt und den geplanten Neubau bedeutet, bleibt spannend.

Besucher des Köngener Einkaufszentrums KÖ8 müssen im kommenden Jahr mit Einschränkungen rechnen: Ein Teilstück der Nürtinger Straße, das auch die Zufahrt zum hinteren Parkplatz sowie zur Waschanlage und den ansässigem Gewerbe bildet, muss erneuert werden. Rund 1,5 Millionen Euro sind dafür veranschlagt, die Mittel sind in den Investitionshaushalt 2026 eingestellt.

Hintergrund ist ein benachbartes Bauvorhaben: Auf dem vorderen Parkplatz, der sich in Privatbesitz befindet, plant der Eigentümer den Neubau eines Gastronomiegebäudes. Der Bauantrag dazu wurde laut Köngens Ortsbaumeisterin Simone Reichert bereits eingereicht. Allerdings verlaufen unter dem vorderen Parkplatz Ver- und Entsorgungsleitungen der Gemeinde, die in diesem Zuge verlegt werden müssen. Überdies wurde schon 2021 festgestellt, dass die alte Kanalisation überlastet ist und eigentlich aufdimensioniert werden müsste. Die neuen Leitungen werden in den Bereich der Straße verlegt, wie Fachingenieur Christoph Traub vom Büro SI-Ingenieure aus Weilheim/Teck, das mit der Planung beauftragt wurde, dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung erläuterte.

Nürtinger Straße: Sperrung und Umleitung für Sanierung geplant

Das Teilstück der Nürtinger Straße sei sowieso ziemlich marode, was dem hohen Anteil an Schwerlastverkehr geschuldet ist, und müsse erneuert werden, so Traub weiter. Nach dem einstimmigen Baubeschluss, erfolgt nun die Feinjustierung der Planung. Ausschreibung und Vergabe des Projekts sind noch für das erste Quartal 2026 vorgesehen, beginnen sollen Bauarbeiten im April 2026 und bis Dezember abgeschlossen sein. Laut Ortsbaumeisterin Simone Reichert wird es im Zuge der Bauarbeiten zeitweise zu einer kompletten Sperrung der Nürtinger Straße kommen: „Aktuell entwickeln wir in Abstimmung mit allen Anrainern, also auch den am Ende der Straße angesiedelten Firmen, und der Straßenverkehrsbehörde ein Konzept zur Umleitung sowohl des Anliefer- als auch des Kundenverkehrs, das allen Bedarfen soweit möglich gerecht wird.“