Das neue Jahr hat wieder viele alltägliche Änderungen im Gepäck. Vor allem im Gesundheitsbereich warten auf die Bürger einige wichtige Neuerungen – wie das verpflichtende E-Rezept.
Für 2024 stehen einige wichtige Veränderungen im Gesundheitswesen. Während einige Themen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitgehend fest. Dazu zählen etwa der Start des E-Rezepts in Arztpraxen oder die Beitragserhöhungen in den Krankenkassen. Ein Überblick.
E-Rezept wird verpflichtend
E-Rezept steht für elektronisches Rezept. Dahinter verbirgt sich ein digitaler Rezeptcode, über den Kassenpatienten in Apotheken ihr verschreibungspflichtiges Medikament bekommen.
Ab 1. Januar 2024 sind Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung können schon seit Juli E-Rezepte einlösen. Ab dem neuen Jahr wird es für alle Praxen verpflichtend. Das bedeutet: Der rosa Rezeptzettel wird nicht mehr ausgestellt. Stattdessen kann das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden.
Ziel des E-Rezepts ist es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden.
So wird das E-Rezept genutzt
Das E-Rezept kann verschieden genutzt werden. Der Rezeptcode wird von der Arztpraxis in die E-Rezept-App der Gematik GmbH, der Nationalen Agentur für digitale Medizin, übermittelt und kann dann in der Apotheke auf dem Smartphone vorgezeigt werden.
Patienten können selbst entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Handy über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts nötigen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Auch erste private Krankenversicherer werden ihren Versicherten 2024 ermöglichen, das E-Rezept zu nutzen.
Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
Zum 1. Januar 2024 wird die Bemessungsgrenze für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach oben angepasst. Gleiches gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung. Damit steigt das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, was darüber hinaus geht, ist beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zu Jahresbeginn die Beitragsbemessungsgrenze auf 62 100 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 5175 Euro entspricht.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 69 300 Euro (monatlich 5775 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Krankenkassenbeiträge steigen
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Darauf hat sich das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises geeinigt. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2024 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge.
Die Beiträge für Privatversicherte werden 2024 um durchschnittlich sieben Prozent steigen. In der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar 2024 für alle Personen mit Anspruch auf Beihilfe angehoben. Die Anpassungen sind im Wesentlichen eine Folge der jüngsten Pflegereformen mit ihren zusätzlichen Leistungsansprüchen.