Wohin mit dem Schutt vom Atomkraftwerk Philippsburg? Hinter den Kulissen läuft zwischen EnBW, Landkreisen und Land ein munteres Schwarze-Peter-Spiel. Zunächst sind Gerichte am Zug. Was macht der nächste Umweltminister?
Stuttgart - Zu jenen Dingen, die Franz Untersteller nach seinem Abschied aus der Politik nicht vermissen wird, gehört der Ärger mit dem „Atomschutt“. Schon den Begriff lehnt der grüne Noch-Umweltminister ab. Atomar sei nichts mehr an den „freigemessenen“ Abfällen, die beim Rückbau von Kernkraftwerken anfallen. In jedem Baumarkt liege die Strahlung – aus Kunstdünger oder Granitplatten – über jenen zehn Mikrosievert, die für Deponien erlaubt seien. Über den Widerstand gegen die Lagerung von Abbruchmaterial konnte sich Untersteller heftig echauffieren. Ob vor Ort, vor Bürgerinitiativen oder vor der Ärztekammer – er konnte kaum verbergen, dass er die Proteste für irrational hielt.
Sein Nachfolger als Umweltminister, wohl wieder ein Grüner, wird das Problem erben – und sich alsbald darum kümmern müssen. Nach jahrelangem Gezerre um den „Atomschutt“ aus Neckarwestheim rückt nun jener aus Philippsburg in den Fokus. Die Kühltürme der beiden Meiler dort wurden bereits demonstrativ gesprengt, nun wird ein Lagerplatz für einige tausend Tonnen Bauschutt, Beton und Steine gesucht. Hinter den Kulissen ringen das Land, die Landkreise und der Energiekonzern EnBW heftig um eine Lösung, am Zug sind nun erst einmal Richter. Gleich drei Verfahren sind am Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, aber noch nicht terminiert. Keiner der Beteiligten, ließe sich der Konflikt stark vereinfacht beschreiben, will am Ende den „schwarzen Peter“ auf der Hand haben.
Enzkreis büßt für Kreis Karlsruhe
Unstrittig ist, dass die EnBW einen Anspruch auf die Abnahme der Rückstände hat. Zuständig ist der Landkreis Karlsruhe, in dem Philippsburg liegt. Doch dem Kreis, wiewohl von der EnBW immer wieder daran erinnert, fehlen die Deponiekapazitäten. Sie sollen jetzt geschaffen werden, stehen aber frühestens in zehn Jahren zur Verfügung. Bis dahin greift eine Kooperation mit dem benachbarten Enzkreis. Dort soll der Reaktorschutt auf der Deponie Hamberg in Maulbronn landen.
Karlsruhe ist dank der eigenen Versäumnisse fein raus, der Enzkreis aber muss dafür büßen – das sieht man dort nicht ein. Bereits jetzt wehrt sich das Landratsamt mit juristischen Mitteln, weitere sind angedroht. Derzeit läuft ein rechtlicher Stellungskrieg um die Frage, ob Hamberg die Voraussetzungen für die Lagerung erfüllt. Bei zwei Abfallklassen ist das klar, eine dritte aber, ausgerechnet Beton, fehlt in der Liste der zugelassenen Stoffe. Auf Geheiß des Landes hat das Regierungspräsidium Karlsruhe daher eine Ausnahme zugelassen. Gegen diese wehrt sich der Enzkreis aktuell vor Gericht, der Gang durch die Instanzen kann Jahre dauern. Selbst wenn das Land am Ende Recht bekäme, hätte der Kreis noch einen Hebel in der Hand. Ohne die geplante Erweiterung der Deponie wäre dort gar kein Platz für den Reaktorschutt – doch diese ließe sich notfalls stoppen.
EnBW beantragt Zwangseinweisung
Verklagt wird aber auch der Enzkreis, nämlich von der EnBW. Der Energiekonzern wehrt sich gegen die nach einem Widerspruch bekräftigte Ablehnung, in Hamberg auch Beton lagern zu dürfen. Begründung: Der aus seiner Sicht rechtswidrige Bescheid dürfte nicht bestandskräftig werden. Allmählich drängt für die EnBW die Zeit. Eine vom Kreis Karlsruhe angebotene Interimslösung in einer alten Kalisalzgrube kam für sie nicht in Betracht, auf dem Gelände in Philippsburg kann sie den Schutt auch nicht unbegrenzt lagern. Als letztes Mittel bliebe eine „Zuweisungsverfügung“ durch das Land; damit könnte eine geeignete Deponie zur Abnahme verpflichtet werden. Entsprechende Anträge seien beim Regierungspräsidium gestellt, teilte das Umweltressort mit.
Genau diesen Weg hat man unlängst in Schleswig-Holstein beschritten. Dort verdonnerte der grüne Umweltminister zwei Deponien dazu, Rückstände des Meilers Brunsbüttel anzunehmen; eine freiwillige Lösung sei leider nicht gelungen. Von seinem Parteifreund Untersteller gibt es bisher keine Signale, dass er diesem Beispiel zu folgen gedenkt. Dann nämlich hätte er den schwarzen Peter. Doch in anderen Landkreisen wächst die Sorge, dass es unter dem Druck der Verhältnisse am Ende doch zu Zwangszuweisungen kommen könnte. Landräte, Bürgermeister und Kommunalparlamente senden daher immer lautere Warnungen an Stuttgart, bloß nicht auf diese Idee zu kommen. Die Rückstände müssten dort entsorgt werden, wo sie anfallen, fordern sie. Wer seine Pflichten vernachlässigt habe, dürfe am Ende nicht „lachender Dritter“ sein.
Gegen das Floriansprinzip
Auch Unterstellers Sprecher möchte „kein Sankt Florian“, sieht die Verantwortung aber breiter verteilt: kreisübergreifende Kooperationen seien schließlich „vorgesehen und gewollt“. Zumindest um dieses Thema dürfte der Ex-Minister in spe seinen Nachfolger nicht beneiden.