Technisch auf dem neuesten Stand: die Luftrettungstation an der Leonberger Klinik, hier mit dem landenden Christoph 41. Foto: DRF

Nach einer neuen Verordnung müssen Ersthelfer in zwölf Minuten am Unfallort sein. Für Landrat Bernhard, OB Cohn und den FDP-Abgeordneten Scheerer spricht das eindeutig für den Helikopter-Standort Leonberg

Der Druck für einen Verbleib des Rettungshubschraubers Christoph 41 am Krankenhaus Leonberg wird immer größer. Jetzt hat Landrat Roland Bernhard (parteilos) gemeinsam mit dem Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) an Innenminister Thomas Strobl (CDU) geschrieben. Der FDP-Abgeordnete Hans-Dieter Scheerer aus Weil der Stadt verweist unterdessen darauf, dass die Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen von 15 auf zwölf Minuten reduziert wurde. Das spreche eindeutig für Christoph 41 in Leonberg.

„Der Hubschrauber ist ein zentrales Glied in der Kette der Notfallrettung und ist für die gesamte Region von enormer Bedeutung. Auch für das künftige Flugfeldklinikum wird Christoph 41 eine Stütze sein“, so Landrat Bernhard. Seit 1986 ist der Helikopter am Kreiskrankenhaus in Leonberg beheimatet.

Änderung von entscheidender Bedeutung

Bernhard und Cohn beziehen sich, genau wie der Abgeordnete Scheerer, auf die Aktualisierung des Rettungsdienstplans durch die Landesregierung selbst. Der Plan von 2014 wurde überarbeitet und die Hilfsfrist verkürzt. „Das ist eine Änderung von so entscheidender Bedeutung, dass sie im Strukturgutachten Luftrettung zu berücksichtigen ist“, fordert der Landrat. „Deshalb muss dieses, und damit die Pläne zur Verlegung von Christoph 41, erneut auf den Prüfstand.“

Bisher mussten sowohl Rettungswagen als auch Notarzt innerhalb von 15 Minuten am Notfallort sein. Neu ist, dass die Hilfsfrist jeweils nur für das zuerst eintreffende Rettungsmittel gilt; gleichzeitig wurde die Frist auf zwölf Minuten verkürzt.

Heftiger Widerstand

„Das Einsatzgebiet von Christoph 41 deckt einen Radius von rund 100 Kilometern ab und ist kreisübergreifend. Der Standort in Leonberg ist seit 2013 kontinuierlich modernisiert und erweitert worden, die Gebäude und Außenanlagen sind auf modernem Stand“, argumentiert Bernhard. „Aufgrund vieler sich kreuzender Autobahnen und des Bundesstraßennetzes ist unser Kreis verkehrlich besonders belastet und daher ohnehin auf eine wirksame Luftrettung angewiesen“, erklärt Roland Bernhard. „Angesichts der um drei Minuten verkürzten Hilfsfrist verschärft sich dieser Fokus noch einmal.“

Das Strukturgutachten Luftrettung wurde 2018 beauftragt, um für eine bessere Gebietsabdeckung die Rettungstransporthubschrauber-Standorte neu zu ordnen. Es enthält den Vorschlag, Christoph 41 in den Bereich von Tübingen zu verlegen, um bisher schlecht abgedeckte Gebiete auf der Schwäbischen Alb besser versorgen zu können. Dies hat heftigen Widerstand hervorgerufen.

Im Mai lehnte die grün-schwarze Mehrheit im Petitionsausschuss eine Petition ab, die Rettungsorganisationen initiiert hatten. Medizinische Fachleute, wie etwa das Traumanetzwerk Region Stuttgart, hatten dem Ministerium ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt – ohne Erfolg.

Landrat Bernhard und OB Cohn verweisen zudem auf die Bedeutung des Rettungshubschraubers für die Krankenhaus-Landschaft: Die Möglichkeit, Einsätze mit dem Hubschrauber fliegen zu können, sei „ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil in der Konkurrenz um gute Fachkräfte“.

Wetterprobleme an der Alb

„Zielkrankenhaus eines Rettungshubschraubers zu sein, ist eine Stütze für den jeweiligen Klinikstandort“, meint der Landrat und verweist zudem auf das Flugfeldklinikum als künftige wichtige Anlaufstelle. „Derzeit koordiniert die Leitstelle Böblingen die Einsätze von Christoph 41. Das kann gegenüber der Disposition über eine andere Leitstelle wertvolle Sekunden einsparen, was der besonderen Gefahrensituation mit zwei der bundesweit meistbefahrenen Autobahnabschnitten Rechnung trägt.“

Der Abgeordnete Scheerer bedankt sich bei Bernhard und Cohn für deren Intervention beim Innenminister: „Denn es ist weiterhin ein Fakt, dass das Gutachten wichtige Punkte, wie eben die Verkehrslage, aber auch die demografische Entwicklung und die unterschiedlichen Wetterverhältnisse an der Schwäbischen Alb außer Acht lässt. Hinzu kommt, dass der Luftrettungsstandort in Leonberg seit 2013 kontinuierlich modernisiert wurde und auf dem modernsten Stand ist. Eine Verlegung macht also rein logistisch und auch wirtschaftlich keinen Sinn.“