Während der Corona-Pandemie sind viele Flugzeuge am Boden geblieben. Foto: dpa/Christophe Gateau

Eine Regelung aus dem Europarecht kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter ausstechen, entscheidet das Europagericht.

Das Gericht der Europäischen Union ist für seine verbraucherfreundlichen Urteile bekannt, besonders im Reiserecht. Am Montag sind nun zwei Entscheidungen hinzugekommen, die dieser Linie folgen – und Verbrauchern den Zugang zu Gerichten künftig erleichtern.

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