Wer Geld fälschte, wurde im Mittelalter mit dem Tod bestraft. Ein 456 Jahre altes Schriftstück dokumentiert Württembergs Probleme mit ausländischen Falschmünzern.
Im Sommer 1569 bekam nicht nur Samuel von Reuschach Post vom Landesfürsten. Darin warnte der württembergische Herzog Ludwig vor gefälschten Münzen, die im Fürstentum im Umlauf waren: Falschgeld, das über die Grenzen nach Württemberg gebracht wurde. Und das gefiel dem Landesherrn überhaupt nicht.
Samuel von Reuschach erhielt nicht ohne Grund die herzogliche Depesche. Als Leonberger Obervogt war er oberste Gerichts-, Verwaltungs- und Militärbeamte von Stadt und Amt und nahm die Rechte des Landesherrn wahr. Im Kriegsfall mussten die Vögte die wehrfähigen Männer mobilisieren und im Kampf anführen.
Die Übeltäter saßen in Chur
Gerade zur Zeit der herzoglichen Falschgeld-Warnung wurde Georg Genckinger als Untervogt im Leonberger Amt eingesetzt. Als Vertreter des Landvogts war er Vorsitzender im Niedergericht. Er unterzeichnete Urkunden, entschied in zivilgerichtlichen Verfahren und wirkte in der Strafverfolgung mit – er war also der Mann gegen die Falschmünzerei.
Das finanzielle Übel kam im Doppelpack aus der benachbarten Schweiz, wo man sich anscheinend schon früh darauf spezialisiert hatte, mit dem Geld anderer reich zu werden. Die Übeltäter saßen in Chur und Zug. Die herzogliche Verwaltung war misstrauisch und das zu Recht. Denn die Münzen aus der Schweiz war deutlich weniger wertvoll als jene aus eigener Produktion. Sollten sie nun im Fürstentum zum vollen Wert ausgegeben und angenommen werden, würden sie sich stark verbreiten. Verständlich, dass der Herzog großen Schaden für seine Untertanen, vor allem aber für sich selbst befürchtete.
Es erging deshalb ein klarer Befehl an alle Staatsdiener, die berechtigt waren für den Herzog Geld zu kassieren, die Schweizer Münzen nicht anzunehmen. Denn die höher gestellten Behörden würden sie keinesfalls akzeptieren. Also blieben die Vögte, Verwalter, Bürgermeister, Forstmeister und Zöllner auf dem Falschgeld sitzen und schuldeten dem Herzog gutes Geld.
Wie wichtig die Angelegenheit war, zeigt auch, dass die herzogliche Botschaft auf hochwertigem Büttenpapier mit einem Wasserzeichen, das eine Schlange an einer Blume darstellt, gedruckt wurde. Das war ein typisches Wasserzeichen aus dem schwäbischen Raum dieser Zeit. Es hat immerhin 455 Jahre überdauert, und der Druck ist immer noch gestochen scharf.
Die Schweizer hatten Glück, denn sie waren außer Reichweite der herzoglichen Justiz. Münzen zu prägen war ursprünglich ein königliches Vorrecht. Falschmünzerei wurde mit drakonischen Strafen geahndet. Als milde Strafe galt, wem wegen Beschneidens des Münzrandes oder Abfeilens von Gold oder Silber die Hand abgehackt wurde. Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 sah für den Fälscher den Scheiterhaufen vor. Üblich war auch das Sieden in Öl. Falschmünzerei galt als Angriff auf die Münzhoheit und damit als Majestätsbeleidigung.
Der Stadt Zug im gleichnamigen kleinsten Kanton der Schweiz wurde nie das Münzprivileg verliehen. Das nahm sie einfach für sich in Anspruch, nachdem sie sich von Habsburg gelöst und Mitglied im eidgenössischen Kleinstaatenverbund wurde. Vor Ort sagte man gern, das sei ein Ausdruck der vollen Souveränität gewesen – doch letztendlich ging es nur darum, gute Geschäfte mit dem Geld anderer zu machen.
Charakteristisch für die „Moneta Nova Tugiensis – Neue Zuger-Münze“ war, dass Zug die Geldproduktion nie in eigener Regie betrieben hat, sondern immer an private Unternehmer verpachtete. Die Münzerei war kein städtisches Gebäude, sondern in Privathäusern untergebracht. Es ging, nicht darum den Geldbedarf im eigenen Gebiet zu decken. Es war einfach ein profitorientiertes Privatgeschäft.
Ein Urheber der in dem Erlass angesprochenen Münzen ist mir hoher Wahrscheinlichkeit der Goldschmied Oswald Vogt gewesen, der bis 1584 Zuger Münzmeister war. 1564 fertigte er die ersten eigenen Münzen an. Bei ihm nahm das überhand, was in Württemberg für Missmut sorge: Münzen mit zu wenig Feingehalt und das Einschmelzen von guten Münzsorten, um daraus unter Zusatz von Nichtedelmetallen, mehr Münzen von geringerem Wert zu prägen.
Der Erlass vom 3. August 1569 erging zwar im Namen von Herzog Ludwig (1554-1593), doch stecken andere dahinter. In Stuttgart als nachgeborener Prinz aufgewachsen, fiel dem Minderjährigen nach dem plötzlichen Tod des Erbprinzen Eberhard im Mai 1568 die Position des Regierungsnachfolgers zu, nachdem auch noch Herzog Christoph (1515-1568), der unter anderem auch das Leonberger Schloss erbauen ließ, im selben Jahr verschied. Der hatte zuvor die dynastische Nachfolge neu geregelt und damit eine Herrschaftskrise abgewendet.
Bis zur Volljährigkeit Ludwigs agierte von 1569 bis 1578 eine vormundschaftliche Regierung in Stuttgart. Graf Heinrich von Castell war in ihrem Namen Statthalter in Stuttgart und sorgte für das Regierungsgeschäft. Also stammt das Dokument wohl aus seiner Feder.
Er ließ Schulen einrichten
Sein Wirken brachte Herzog Ludwig den Titel „der Fromme“ ein, denn er förderte die württembergische Landeskirche und ließ in vielen Dörfern deutsche Schulen einrichten. Der Herzog interessierte sich auch für theologische Fragen, über die er mit Gelehrten diskutierte Für sich ließ er als letzte Ruhestätte im Chor der Tübinger Stiftskirche eine eindrucksvolle Tumba errichten, umgeben von den Gräbern der Eltern und der Großeltern. Er war der letzte Herzog, der hier beigesetzt wurde.
Ludwig verband das Engagement für Staat und Kirche mit einem sinnenfrohen Leben. Er liebte ritterliche Spiele, höfische Feste und er war ein ausschweifender Jäger. Als er 1593 kinderlos verstarb, trat Graf Friedrich von Mömpelgard aus der gleichnamigen Seitenlinie des Hauses die Erbfolge an.