Durch das „Leader“-Programm können lokale und regionale Projekte mit EU-Geldern gefördert werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Projekte, die bestimmte regionale Ziele verfolgen, qualifizieren sich für das sogenannte „Leader“- Programm. Was das Programm ist – wie man selbst zur Förderung kommt.

Der Ausbau des Kulinariums und der Limes-Wanderweg sind klassische Beispiele für Projekte, die am „Leader“-Programm teilnehmen können – und so Zuschüsse aus der EU erhalten. Aber was ist das Programm eigentlich?

Was ist Leader?


Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Das Wort „Leader“ ist eine französische Abkürzung und steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“, was im Deutschen so viel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ bedeutet. Johannes Ernst, der Geschäftsführer der Leader-Geschäftsstelle, erklärt das Konzept folgendermaßen: „Leader ist eine europäische Idee, in der es darum geht, die Regionalentwicklung in ländlichem Raum voranzutreiben.“ Das Programm ist also sozusagen die Schnittstelle zwischen Europa und der Region.

Wer steht hinter der Förderung? Hinter der Leader-Förderung im Rems-Murr Kreis steht der Verein Regionalentwicklung Schwäbischer Wald. Die Organisation ist eine von 20 Leader-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg. Dem Verein stehen Fördergelder für ökologische, soziale oder wirtschaftliche Projekte aus der EU und vom Land zur Verfügung. In der aktuellen Periode beläuft sich das Kontingent laut dem Geschäftsführer auf rund zwei Millionen Euro.

Das Leader-Gebiet Schwäbischer Wald besteht aus 31 Gemeinden, die neben dem Rems-Murr-Kreis auch im Ostalbkreis und den Kreisen Schwäbisch Hall und Heilbronn beheimatet sind. Es umfasst insgesamt rund 150 000 Einwohner auf einer Fläche von etwa 947 Kilometern. „Wenn man sich die Gebiete auf der Karte anschaut, sieht man, dass die Leader-Regionen immer im ländlichen Raum sind“, kommentiert Ernst.

Welche Projekte werden gefördert? Im Fokus des EU-Programms stehen Projekte, die die Innovationskraft und Wirtschaftsstärke in ländlichen Regionen fördern. Das Leader-Projekt verfolgt vier übergeordnete Handlungsziele, die sich aus dem europäischen „Green Deal“ sowie den Plänen zur Nachhaltigkeitsförderung der UN und des Bundes ableiten. Konkret geht es um eine generationengerechte Kommunalentwicklung, um einen nachhaltigen Tourismus, um lokales und innovatives Wirtschaften sowie um Ressourcenschutz. Die vier Handlungsziele dienen als Basis für die Bewertung von eingehenden Bewerbungen – und sind damit eine Entscheidungshilfe, ob ein Projekt die beantragte Förderung erhält oder nicht.

Wer entscheidet, was gefördert wird? Darüber, welche Projekte eine Leader-Förderung erhalten, entscheidet ein 20-köpfiges Auswahlgremium. Das Komitee besteht aus dem Vorstand der Regionalentwicklung Schwäbischer Wald sowie aus einem Beirat. Dieser setzt sich unter anderem aus öffentlichen Personen wie den Bürgermeistern aus den beteiligten Gemeinden und aus Vertretern der Landratsämter zusammen.

Aber auch verschiedene wirtschaftliche und soziale Organisationen sind vertreten – genauso wie Privatpersonen, die sich für ihre Region engagieren möchten. „Als das Gremium 2015 gegründet würde, hat man darauf geachtet, dass möglichst unterschiedliche Menschen aus verschiedenen Orten darin sitzen“, berichtet die Leader-Regionalmanagerin Lisa-Marie Funke.

Wie kann man eine Förderung erhalten? Wer eine Leader-Förderung für sein Projekt erhalten möchte, kann sich beim Verein Regionalentwicklung Schwäbischer Wald bewerben. Für jede Förderperiode gibt es einen festgelegten Bewerbungszeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt. Für die Bewerbung muss ein Projektdatenblatt ausgefüllt werden, auf dem auch eine vorläufige Kostenberechnung abgebildet sein muss.

Diejenigen Projekte, die das Gremium für die Förderung auswählt, werden an das Stuttgarter Regierungspräsidium weitergeleitet, wo noch ein weiterer Antrag gestellt werden muss. Die Geschäftsstelle plant aktuell einen Bewerbungsaufruf für die kommende Förderperiode. Dieser wird in Kürze bekannt gegeben.