Stuttgart: Häuser werden von der Morgensonne beschienen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Südwesten geht bei der Abgabe auf Grundstücke eigene Wege. Dass der Steuerzahler in Summe ungeschoren davonkommt, will man nicht zusagen.

Stuttgart - Für die Reform der Grundsteuer wird das Land mehrere hundert neue Stellen schaffen. Aus einem Gesetzentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, geht hervor, dass das Land für die Umsetzung 500 neue Mitarbeiter benötigt.

Die Grundsteuer soll künftig nicht mehr am Wert des Gebäudes einschließlich Grundstück ausgerichtet werden, sondern sich an der Grundstücksfläche und dem Bodenwert orientieren, der in der Regel von lokalen Gutachterausschüssen ermittelt wird. Zudem soll berücksichtigt werden, zu welchem Zweck das Grundstück genutzt wird. Dient es überwiegend dem Wohnen, soll es einen 30-prozentigen Abschlag auf die ansonsten fällige Steuer geben.

Mehrbelastung für Steuerzahler möglich

Über die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Vermieter auf die Nebenkosten umlegen können, entscheidet allerdings die jeweilige Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet. Sie darf auf die vom Finanzamt ermittelten Werte den sogenannten Hebesatz anwenden, der sich von Kommune zu Kommune stark unterscheiden kann. In einer Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung ebenfalls vorliegt, räumt das Land ein, dass aus diesem Grund nicht versprochen werden kann, dass Mehrbelastungen für die Gesamtheit der Steuerzahler vermieden werden können. „Eine rechtliche Handhabe, die Aufkommensneutralität sicherzustellen, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzrechts der Kommunen grundsätzlich nicht“, heißt es in dem Papier. Zwischen den einzelnen Steuerzahlern werde es ohnehin zu Verschiebungen kommen.

Anreiz für höhere Grundsteuer ist hoch

Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, bezweifelt, dass der Verzicht auf Mehrbelastungen für die Kommunen an erster Stelle stehen wird. Kein Kämmerer einer Gemeinde werde einen Hebesatz vorschlagen, bei dem ihm eine Lücke droht, sagte er unserer Zeitung. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die die Gemeinden hart treffe. Der Anreiz für die Kommunen sei groß, die massiv wegbrechende Gewerbesteuer durch entsprechend höhere Einnahmen aus der Grundsteuer auszugleichen. Dies gelte umso mehr, als die Grundsteuer ihnen stabile Erträge verspreche. Anders als Betriebe könnten sich Grundstücke einer hohen Besteuerung auch nicht durch Abwanderung entziehen.