Union und SPD wollen das Kassengesetz reformieren und dabei die Bonpflicht abschaffen. Die Wirtschaft befürwortet dies – die Steuergewerkschaft warnt vor den Risiken.
„Benötigen Sie die Quittung?“ lautet wohl die meist gestellte Frage am Ladentresen – beim Bäcker und anderswo. Die meisten Kunden verzichten, dann wird keine Quittung ausgedruckt oder der kleine Zettel wandert gleich in den Papierkorb. Die zum 1. Januar 2020 eingeführte Bonpflicht (korrekt Belegausgabepflicht) war stets umstritten, nun will die Bundesregierung diese Vorgabe im Zuge einer Reform des Kassengesetzes in den Mülleimer bugsieren – als Maßnahme zum Bürokratieabbau. Ein neuer Evaluationsbericht des Finanzministeriums könnte ihr als Schützenhilfe dienen. Ein Überblick.
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